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Impfen und Infektionsschutz

Ein Arzt der einer Patientin eine Spritze gibt © iStock | Wavebreakmedia

Ein Drittel aller Krankheiten in Deutschland sind Infektionskrankheiten. Damit sind übertragbare Infektionskrankheiten von großer Bedeutung sowohl für die Krankenversorgung als auch für die Volkswirtschaft. Effiziente Strukturen sind notwendig, um Infektionskrankheiten verhüten, erkennen, kontrollieren und bekämpfen zu können.

Der Infektionsschutz als Teilaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) besteht in der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und umfasst unter anderem:

  • Die Erfassung der von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und anderen zur Meldung verpflichteten Personen und Einrichtungen gemeldeten Infektionskrankheiten durch die Gesundheitsämter und Übermittlung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA). Die LUA erstellt wöchentliche und jährliche Übersichten über erfasste übertragbare meldepflichtige Infektionskrankheiten und übermittelt diese für die bundesweite Erfassung dem Robert Koch-Institut.
  • Die Ermittlung und Untersuchung von Infektionsquellen und Kontaktpersonen.
  • Die Festlegung von Maßnahmen zum Schutz vor Weiterverbreitung einer übertragbaren Erkrankung.
  • Die Überwachung spezieller epidemiologischer Situationen (Surveillance-Programme, Influenza-Sentinel).
  • Aufgaben in speziellen Fällen: HIV/AIDS, sexuell übertragbare Krankheiten, Tuberkulose.
  • Durchführung von Schutzimpfungen gemäß den im Freistaat Sachsen geltenden Empfehlungen.
  • Die hygienische Überwachung von zum Beispiel Krankenhäusern, Arztpraxen in denen ambulant operiert bzw. endoskopiert wird, Pflegeheimen, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen; Einrichtungen der nichtärztlichen Heilkunde, Schönheits- und Körperpflege, in denen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können (zum Beispiel Piercing, Tätowieren, Fußpflege).

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