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Struktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

Holzsteine mit Perosnen-Icon sind durch verschiedenene Striche verbunden © iStock | Andrii Yalanskyi

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Sachsen ist dreistufig unterteilt. Oberste Landesgesundheits- und Landesveterinärbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Dem Ministerium direkt nachgeordnet ist die Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen. Die Landesdirektion Sachsen ist die Mittelbehörde. Die unteren Behörden setzen sich aus den Gesundheitsämtern und den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen.

Aufgaben der Gesundheitsbehörden des ÖGD

Die einzelnen Aufgaben der Gesundheitsbehörden des ÖGD können in Fachdiensten zusammengefasst werden:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt


Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Landesgesundheitsbehörde

  • vertritt innerhalb der Landesregierung die Interessen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
  • bereitet Gesetze vor, erlässt Verordnung und Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Aufgaben des ÖGD
  • wirkt als enger Partner der Landesdirektionen und Gesundheitsämter und bildet sie fort
  • erarbeitet Rahmenrichtlinien, Handlungsempfehlungen
  • koordiniert Aufgaben der Gesundheitsbehörden des ÖGD
  • erfüllt eigene Aufgaben zum Beispiel im Bereich Infektionsschutz wie
    • Erarbeitung von Maßnahmeplänen für bedrohliche Infektionserkrankungen, Influenzapandemie
    • Stab Infektionsschutz für Massenanfälle von Infektionskrankheiten
    • Koordination der HIV/Aids-Prävention im Freistaat Sachsen
    • Impfschutz: Zusammenarbeit mit Sächsischer Impfkommission (SIKO), Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift Schutzimpfungen
    • Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen)
    • Politikberatung, Anfragen der Abgeordneten
    • Bürgeranfragen, Bürgerbeschwerden
    • Katastrophenschutz: Mitarbeit im Stab des Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI)

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) unterstützt die für den Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch und Tier und für den Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden sowie die Gerichte durch medizinische, veterinärmedizinische, chemische oder andere Untersuchungen und erstellt Befunde und Gutachten.

Landesdirektion Sachsen

Die Landesdirektion Sachsen als staatliche Mittelinstanz hat die Aufgabe einer klassischen regionalen Bündelungsbehörde zwischen Sächsischer Staatsregierung auf der einen Seite und kommunaler Ebene auf der anderen Seite zu erfüllen:

  • Rechtsaufsicht über die kommunalen Körperschaften wie Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände, Gemeinden
  • Fachaufsicht über die nachgeordneten staatlichen Behörden und über die kommunalen Behörden im Bereich der übertragenen Aufgaben
  • Dienstaufsichtsbehörde über die nachgeordneten staatlichen Behörden sowie über die Landräte und Oberbürgermeister.
  • Eigene zugewiesene Aufgaben
  • Widerspruchsbehörde bei allen Entscheidungen, die von den unteren kommunalen Behörden ergangen sind.
  • Bewilligungsstelle für staatliche Zuschüsse (Fördergelder)

Gesundheitsämter

Die Gesundheitsämter

  • überwachen öffentliche Einrichtungen auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene und bekämpfen Infektionsgefahren
  • üben Berufsaufsicht über die medizinischen Berufe aus
  • klären die Bevölkerung in Fragen der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Gesundheit (Gesundheitshilfe) auf und beraten sie über die Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung, insbesondere durch
    • Schwangerschafts- und Familienberatung, Sexualberatung
    • Untersuchung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge in Kindertagesstätten und Schulen
    • Untersuchung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Fragen der Zahngesundheit
    • Beratung zu Fragen einer gesundheitsbewussten und altersgerechten Lebensweise und Aufklärung über die Folgen falscher Ernährung, des Rauchens und des Alkoholmissbrauchs
    • Beratung der Bevölkerung in sportmedizinischen Fragen und Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung des Breiten- und Behindertensports
    • Beratung von Menschen, die an einer chronischen Erkrankung oder an einer Behinderung leiden, und von Tumorpatienten
    • Beratung und Betreuung von Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheit leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie von deren Angehörigen
    • Beratung von Menschen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, insbesondere über Schutz- und Vorbeugemaßnahmen Beratung der Bevölkerung zu Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter

Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) überwachen:

  • den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,
  • Schlachtbetriebe und die Einhaltung der fleischhygienischen Bestimmungen; sie führen die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch,
  • die Ein- und Ausfuhr von Rohstoffen für die Lebensmittelproduktion sowie von Lebensmitteln und Tieren einschließlich der Kontrolle in EG-Grenzuntersuchungsstellen,
  • die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten einschließlich der Tierseuchenbekämpfung,
  • den Groß- und Einzelhandel mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sowie den Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln bei Tierärzten, in tierärztlichen Hausapotheken, in Tierkliniken, bei Tierhaltern und bei anderen Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig Arzneimittel an Tieren anwenden,
  • Tierkliniken, Tierheime und Tierkörperbeseitigungsanstalten,
  • die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen.

Die LÜVÄ klären die Bevölkerung auf über:

  • die Gefahren der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten,
  • den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,
  • das Lebensmittelrecht, insbesondere in Fragen des Verbraucherschutzes,
  • die artgerechte und umweltverträgliche Haltung von Tieren und den Tierschutz.
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