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Amtsarztkurs

Junger Arzt, der mit einer Gruppe seiner Kollegen während einer Präsentation spricht © iStock | Drazen Zigic

Voraussetzungen für die Bestellung zum Amtsarzt

In Sachsen obliegt die Leitung des Gesundheitsamtes grundsätzlich einem Amtsarzt. Gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 darf zum Amtsarzt nur bestellt werden, wer einen Amtsarztkurs absolviert und eine Prüfung über die Qualifikation als Amtsarzt bestanden hat. Dies gilt auch für stellvertretende Leiterinnen und Leiter des Gesundheitsamtes.

Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist für die Organisation und Durchführung des Amtsarztkurses, die Zulassung der Teilnehmenden und die Prüfung über die Qualifikation als Amtsarzt zuständig. Mit der organisatorischen Absicherung des Kurses wurde seit dem 01.01.2022 die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) beauftragt. Der Kurs findet wochenweise über insgesamt zwei Jahre statt und ist modular aufgebaut. Dabei ist der Amtsarztkurs nicht nur die Voraussetzung für die Rolle als (stellvertretende) Leitung eines Gesundheitsamts, sondern ist auch Teil der Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen.

Kontakt

Nora-Lynn Schwerdtner

Besucheradresse:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat 23 – Öffentlicher Gesundheitsdienst, Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden

Telefon: 0351 56456239

E-Mail: nora-lynn.schwerdtner@sms.sachsen.de

Curriculum für den Amtsarztkurs

Das vorliegende Curriculum für die theoretische Kursweiterbildung im Rahmen der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen gilt seit dem 2019 gestarteten Amtsarztkurs. Es umfasst alle erforderlichen theoretischen Kenntnisse und Kompetenzen, die für die fachärztliche Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitswesen bzw. für Leiter von Gesundheitsämtern notwendig sind und baut u. a. auf dem Curriculum »7. Amtsarztkurs« des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf.

Die Bundesärztekammer, die Landesärztekammern, verschiedene Fachgesellschaften und andere Partner haben in mehreren Jahren intensiver Arbeit die neue (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWBO) vorbereitet. Mit Beschluss des Ärztetages 2018 wurde sie einstimmig verabschiedet. Damit haben sich zukünftig auch die Anforderungen an den Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen und somit auch an die theoretische Kursweiterbildung geändert. Die Vertreter der unterschiedlichen Kursweiterbildungen aus den verschiedenen Bundesländern haben sich daraufhin zusammengesetzt, um die Kurse nicht nur zu aktualisieren, sondern erstmalig auch zu harmonisieren.
Mit dem aktuellen Curriculum, mit dem nunmehr alle Teilnehmer bundesweit nach einheitlichen Kriterien weitergebildet werden, sind die Inhalte des Kurses moderner, die aktuellen Anforderungen an den ÖGD besser berücksichtigt und an internationale Standards angepasst worden.

Förderung

Im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen besteht die Möglichkeit der Förderung für die Teilnahme am Amtsarztkurs. Damit erhält das jeweilige sächsische Gesundheitsamt für die Zeit der Teilnahme des Beschäftigten am Amtsarztkurs wie auch für weitere Weiterbildungszeiten, in der dieser dem Gesundheitsamt nicht zur Verfügung steht, eine Förderung. Grundlage hierfür ist die Richtlinie Heilberufe (Teil 2, Buchstabe A).

Ein Antrag auf Förderung ist an die Sächsische Aufbaubank zu richten.

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