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Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Eine Zahnärztin erklärt einem Jungen das Gebiss an einem Modell © iStock | RossHelen

Der Jugendzahnärztliche Dienst der Gesundheitsämter bietet jährliche Vorsorgeuntersuchungen in den Kindergärten sowie Schulen bis zur Klasse 7 an. In Einrichtungen, in denen ein erhöhtes Kariesrisiko festgestellt wurde, können die Untersuchungen bis zur Klassenstufe 10 stattfinden. Die Jugendzahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes führen auch zu einem Anteil von zirka 30 Prozent in Sachsen gemeinsam mit niedergelassenen Zahnärzten die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe durch. Diese besteht aus vier Säulen:

  • dem Erlernen der richtigen Mundhygiene, 
  • der Beratung zur zahngesunden Ernährung, 
  • der Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch sowie
  • mit Einverständnis der Eltern der Auftragung von Fluoridlack.

Durch diese Maßnahmen hat sich in den letzten Jahren die Zahngesundheit bei Zwölfjährigen stark verbessert. Gegenwärtig hat ein zwölfjähriges Kind in Sachsen nur durchschnittlich einen gefüllten, fehlenden oder wegen Karies zerstörten Zahn.

Uns kümmert's - Erklärfilm zur Mund- und Zahngesundheit der Kinder in Sachsen

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