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Epidemiologische Berichte

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) und die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO) regeln im Freistaat den Umgang mit meldepflichtigen Erkrankungen, Todesfällen sowie Nachweisen von Krankheitserregern an das zuständige Gesundheitsamt sowie die Übermittlung der Meldedaten durch die zuständige Landesbehörde (in Sachsen die Landesuntersuchungsanstalt) an das Robert Koch-Institut. Anhand der von den sächsischen Gesundheitsämtern übermittelten infektionsepidemiologischen Daten werden durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen epidemiologische Wochen- und Monatsberichte erstellt. Analysen und Trendbeurteilungen finden sich auch im Jahresbericht der Landesuntersuchungsanstalt.

Wochenberichte

Synoptische Zusammenfassung regionaler epidemiologischer Gesundheitsberichte für den Freistaat Sachsen in Zahlen nach Wochen.

Monatsberichte

Synoptische Zusammenfassung regionaler epidemiologischer Gesundheitsberichte für den Freistaat Sachsen in Zahlen und Worten nach Monaten.

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