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Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen

In den Bereich Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen fallen Einrichtungen wie Altenpflegeheime, Kindertagesstätten oder Schulen sowie Obdachlosen- und Asylbewerberheime, Justizvollzugsanstalten. Weiterhin werden auch hygienische Fragestellungen in der ambulanten Pflege sowie Sportstätten und Bestattungseinrichtungen bearbeitet.

Gemeinschaftseinrichtungen sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienischer Bedeutung.
Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sowie jedes Einzelnen.

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ergeben sich analog denen für Gesundheitseinrichtungen aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Darüber hinaus ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen beziehungsweise deren Leitungen, insbesondere aus den §§ 33 bis 36 (zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen).

Gemeinschaftseinrichtungen müssen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Für die Erstellung der Pläne enthält das Gesetz jedoch keine konkreten Vorgaben. Empfohlen wird, auf eine weitgehende Standardisierung der Pläne hinzuwirken.

Hierfür wurden von einem Länderarbeitskreis Rahmenhygienepläne erarbeitet.

In den letzten Jahren ist auch das zunehmende Auftreten multiresistenter Erreger wie MRSA (Methicillin resistente Staphylococcus aureus) oder MRGN (multiresistente gramnegative Bakterien) in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Altenpflege beziehungsweise Schwerstpflegeeinrichtungen für behinderte Menschen zu beobachten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist wie in den Krankenhäusern die konsequente Umsetzung wirksamer Hygienemaßnahmen eine der wesentlichen Säulen. Zur besseren Koordination der verschiedenen Ebenen im Kampf gegen diese problematischen bakteriellen Krankheitserreger hat sich im Jahr 2011 in Sachsen ein »Netzwerk Multiresistente Erreger (MRE)« gegründet.

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