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Überwachung der Badewasserqualität

Cospudener See bei Leipzig © Adobe Stock | Animaflora PicsStock

Schwimmbäder

In regelmäßigen Abständen kontrollieren die sächsischen Gesundheitsämter die Wasserqualität öffentlicher Beckenbäder. Grundlage ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) in Verbindung mit der DIN 19643 »Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser«. Im Rahmen ihrer Überwachung besichtigen die Mitarbeiter der Gesundheitsämter die Anlagen und entnehmen aus jedem Becken eine Wasserprobe, die bakteriologisch und chemisch untersucht wird. Der Betreiber des Bades erhält mit dem Untersuchungsergebnis auch eine entsprechende Beratung beziehungsweise werden Maßnahmen angeordnet (Veränderungen bei der Aufbereitung des Wassers, erhöhte Frischwasserzufuhr oder ähnliches). Damit wird sichergestellt, dass vom Wasser in Schwimmbädern keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Badegewässer

Derzeit befinden sich im Freistaat Sachsen über 30 Seen und Talsperren, die bei der Europäischen Kommission als überwachungspflichtige Gewässer – sogenannte EU-Badegewässer – gemeldet sind. Bei den EU-Badegewässern handelt es sich um stark durch Badegäste frequentierte Seen und Talsperren, die in der Regel über eine gute Infrastruktur verfügen und in denen behördlicherseits das Baden ausdrücklich gestattet ist. Diese Gewässer zeichnen sich durch eine ausgezeichnete Wasserqualität aus. Jährlich werden die zu überwachenden Badegewässer im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben.

Rechtliche Grundlage für die Überwachung der EU-Badegewässer bildet die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung, die am 24. März 2006 in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Landesrecht wurde in Sachsen am 15. April 2008 die Verordnung über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Sächsische Badegewässer-Verordnung – SächsBadegewVO) verabschiedet. Ziel der Überwachung ist die Gewährleistung einer hygienisch unbedenklichen Badewasserqualität sowie eine rechtzeitige Erkennung und Minimierung von potenziellen Gesundheitsrisiken zum Schutz der Badegäste.

Die offizielle Badesaison in Sachsen beginnt in jedem Jahr am 15. Mai und endet am 15. September. In diesem Zeitraum führen die Gesundheitsämter regelmäßige Strandbesichtigungen und Beprobungen der Badegewässer durch. Die mikrobiologischen Untersuchungen der Wasserproben mit der laufenden Bewertung der Badewasserqualität entsprechend den Vorgaben der SächsBadegewVO erfolgen in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA). Neben der mikrobiologischen Wasserbeschaffenheit werden auch Aufkommen und Vermehrung von Cyanobakterien (Blaualgen) überwacht.

Die Badegewässerüberwachung beinhaltet – neben den regelmäßigen Kontrollen – eine ausführliche Erfassung und Beschreibung aller gewässerrelevanten Daten, die anschließend zu sogenannten Badegewässerprofilen zusammengefasst werden. Die Verpflichtung zur Erstellung der Profile für jedes EU-Gewässer bildet einen der Schwerpunkte der SächsBadegewVO. Aus den Badegewässerprofilen und den aktuellen Überwachungsdaten werden Maßnahmen zur Sicherung beziehungsweise Verbesserung der Badegewässerqualität abgeleitet.

Jährlich werden die Badegewässer von der Europäischen Kommission anhand langfristiger Überwachungsdaten bewertet und anschließend den Qualitätskategorien »ausgezeichnet«, »gut«, »ausreichend« beziehungsweise »mangelhaft« zugeordnet. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden in einem zusammenfassenden Bericht veröffentlicht. Die Badegäste können sich sowohl im Internet als auch an der Badestelle über die aktuelle Qualitätseinstufung des jeweiligen Gewässers informieren.

Eine ausführliche Darstellung der sächsischen EU-Badegewässer, Badegewässerprofile sowie die aktuellen Untersuchungsergebnisse finden Sie unter »Weiterführende Informationen«/»Aktuelle Untersuchungsergebnisse der sächsischen EU-Badegewässer«.

Weiterführende Informationen

Wie kommt es zur Badedermatitis?

Die Zerkarien- oder Badedermatitis ist eine seit langem bekannte, weit verbreitete und unkompliziert verlaufende Hauterkrankung, die gelegentlich bei Badenden an natürlichen Oberflächengewässern (vor allem an wasservogelreichen Seen oder Teichen) auftritt.

Die Erreger der Badedermatitis sind mikroskopisch kleine Larven von bestimmten Saugwürmern, auch Zerkarien genannt, die in inneren Organen von Wasservögeln vorkommen.

Mit dem Vogelkot gelangen die Wurmeier ins Wasser. Dort infizieren sich zunächst im Uferbereich lebende Schnecken (sog. »Zwischenwirte«). In der Schnecke entwickeln sich dann zahlreiche Zerkarien, die besonders bei hochsommerlichen Temperaturen zurück ins Wasser ausschwärmen, um nach ihrem Endwirt, dem Wasservogel zu suchen. Dabei kommt es vor, dass Zerkarien irrtümlich in die menschliche Haut eindringen (sog. »Fehlwirt«), wo sie Juckreiz und Pusteln hervorrufen können. Da die Zerkarien in der Haut von allein absterben, klingen auch die Hauterscheinungen nach etwa 10 bis 14 Tagen stets vollständig ab. Nach wiederholtem Befall können sich die lokalen entzündungsähnlichen Hauterscheinungen (Juckreiz, Rötung, Schwellung) vorübergehend etwas verstärken. Selten wird die Hauterkrankung von weiteren Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen oder geringem Fieber begleitet. Schließlich bilden sich aber auch hier die Symptome meist nach kurzer Zeit vollständig und folgenlos zurück. Ein Verschlucken der Zerkarien führt nach heutigem Wissen nicht zur Erkrankung, auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt.

Schematische Darstellung der Übertragung von Badedermatitis.
(verändert nach Allgöwer, R.: Die Zerkarien- oder Badedermatitis; Biologie in unserer Zeit, 1990; 144-148)  © Amt der Kärntner Landesregierung, Abt 15 - Umweltschutz und Technik

Was tun, wenn eine Badedermatitis vermutet wird?

Wenn nach dem Baden in einem natürlichen Gewässer die charakteristischen mückenstichähnlichen Hautsymptome auftreten und eine Zerkariendermatitis zu vermuten ist, kann zunächst versucht werden, eine Linderung durch lokale Anwendung von entzündungs- und juckreizhemmenden Mitteln herbeizuführen. Die Apotheken verfügen diesbezüglich über ein breites Spektrum von Präparaten (z.B. Lotionen, Salben o.ä.). Selbstverständlich ist anzuraten, immer dann einen Arzt aufzusuchen, wenn Unsicherheiten bezüglich der Art und Ausprägung bzw. hinsichtlich des Verlaufs oder der Behandlung bestehen.

Darüber hinaus können Sie sich mit Ihren Fragen auch gern an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Neben einer Beratung zur Badedermatitis können Sie hier noch weitere Informationen zur Badewasserqualität einholen.

Was kann der Badegast vorbeugend gegen die Badedermatitis tun?

Zerkarien sind ein Teil natürlicher Lebensgemeinschaften von Oberflächengewässern. Das Befallsrisiko beim Baden in naturnahen Gewässern ist zwar gering, aber praktisch nie völlig auszuschließen. Das Risiko lässt sich lediglich mindern, indem der Aufenthalt in wasserpflanzenreichen Bereichen, wo sich infizierte Schnecken hauptsächlich aufhalten, so weit wie möglich begrenzt wird. Es hat sich weiter als nützlich erwiesen, wenn die Badebekleidung nach dem Schwimmen abgelegt und der Körper mit einem Badetuch kräftig abgerieben wurde. Dadurch ließ sich die Zerkarienzahl auf der Haut erheblich reduzieren.

Unabhängig hiervon können spezielle Bekämpfungsmaßnahmen (z. B. Ablesen von Schnecken, Vergrämen von Wasservögeln) durchgeführt werden, um den Lebenskreislauf der Parasiten zu durchbrechen. Eine vollständige Eliminierung der Parasiten ist jedoch nicht möglich. 

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