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Psychosoziale Versorgung

Eine junge Frau spricht mit einer Therapeutin © iStock | SDI Productions

Die Sächsische Staatsregierung verpflichtet sich in ihrer Psychiatriepolitik dem Grundsatz, psychisch kranken Bürgern alle notwendigen und angemessenen Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten für eine möglichst weitgehende Gesundung zu gewähren und die Angehörigen bei der Bewältigung belastender Situationen zu unterstützen.

Konkretisiert wurde diese Zielstellung in folgenden Dokumenten:

  • im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan von 2011,
  • in der dazu erlassenen Verordnung zur Festlegung von Einzugsgebieten für die psychiatrische Krankenhausversorgung vom 22. Dezember 2014,
  • in der Richtlinie zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe vom 12. September 2017.

Psychiatrische Versorgung in Sachsen

Der Zugang zur psychiatrischen Versorgung ist in Sachsen durch Fachärzte für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie, niedergelassene Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie durch Sozialpsychiatrische Dienste, Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen und Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten sichergestellt. Diese niederschwelligen Angebote können anonym in Anspruch genommen werden und sind kostenfrei.

Die Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste umfassen die sozialpsychiatrische Vorsorge, Begleitung, Nachsorge und Krisenintervention sowie die Vermittlung sozialer Hilfen. Betroffene können telefonisch und direkt Kontakt mit einem Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes aufnehmen. Ist der Sozialpsychiatrische Dienst für den Betroffenen schwer erreichbar, werden Hausbesuche durch die Mitarbeitenden durchgeführt.

Zu den Aufgaben der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen zählen insbesondere die Beratung sowie Vermittlung von Hilfen für psychisch kranke Menschen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen, tagesstrukturierende Maßnahmen und Gruppenangebote sowie Unterstützung zur Alltagsbewältigung.

Die Aufgaben der Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen umfassen die Beratung und Betreuung von suchtkranken oder suchtgefährdeten Menschen, deren Angehörigen und Bezugspersonen sowie anderen Ratsuchenden. Über persönliche Kontakte in den Beratungsstellen vor Ort hinaus ist auch ein telefonischer oder internetbasierter Kontakt möglich. In Sachsen stehen 45 Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen zur Verfügung. Um Ratsuchende möglichst wohnortnah betreuen zu können, wurden zusätzlich 23 Außenstellen eingerichtet.

Bei der psychiatrischen Versorgung gilt der Grundsatz »ambulant vor stationär«, d. h. Hilfen sollen möglichst gemeindenah und bedarfsdeckend angeboten werden.

Mit dem Krankenhausplan wird eine flächendeckende Verfügbarkeit von psychiatrischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhäusern bzw. Abteilungen für Allgemeinpsychiatrie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Tageskliniken in Sachsen sichergestellt. In Sachsen gibt es 24 Krankenhäuser für die stationäre psychiatrische Versorgung von Erwachsenen sowie 9 Krankenhäuser für die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Festlegung von Einzugsgebieten für die psychiatrische Krankenhausversorgung vom 22. Dezember 2014 verpflichtet alle psychiatrischen Abteilungen und Krankenhäuser zur Versorgung eines exakt definierten Einzugsgebietes.

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