Hauptinhalt

Stationäre medizinische Versorgung in Krankenhäusern

Krankenhauskorridor mit medizinischem Personal © Adobe Stock | spotmatikphoto

In Sachsen sichert ein flächendeckendes, funktional abgestuftes System von Krankenhäusern die bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung. Wichtigstes Planungsinstrument der eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäuser ist der Krankenhausplan des Freistaates Sachsen. Darin sind die Grundsätze und Leitlinien der Krankenhausplanung, Festlegungen zu den Versorgungsaufträgen und konkreten Kapazitäten in den einzelnen Krankenhäusern sowie Angaben zu speziellen Versorgungsstrukturen ausgewiesen. Neue medizinische und technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Veränderungen in der Altersstruktur der Einwohner auf Grund der demografischen Entwicklung sowie die Notwendigkeit einer ökonomischen Ressourcennutzung erfordern die ständige Weiterentwicklung des Krankenhausplanes. Der Krankenhausplan wird daher in der Regel alle drei Jahre fortgeschrieben.

Krankenhausförderung

Seit 1991 flossen in die Krankenhäuser des Freistaates Sachsen Fördermittel in Höhe von rund 6 Milliarden Euro. Dieses hohe Mittelvolumen konnte durch Pauschal- und Einzelfördermittel nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz sowie durch verschiedene weitere Förderprogramme ermöglicht werden, u. a. erfolgte die Förderung auf Grundlage des Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) sowie aus Krankenhausstrukturfondsmitteln. Den größten Finanzierungsanteil dabei leistet der Freistaates Sachsen.

Mit der seit 2019 bestehenden Digitalisierungspauschale wurde erstmals ein Förderprogramm für die Digitalisierung im Krankenhausbereich geschaffen. Durch den seit 2020 bestehenden Krankenhauszukunftsfonds wird die Digitalisierung an den Krankenhäusern vorangetrieben. Allein aus diesem Programm stehen dem Freistaat Sachsen rund 210 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.

Weiterhin haben die Plankrankenhäuser die Möglichkeit einerseits Pauschalfördermittel zur Wiederbeschaffung von Anlagegütern und für kleine Baumaßnahmen sowie andererseits Einzelfördermittel für projektbezogene Maßnahmen wie Neubauten, Umbauten, Erweiterungsbauten und Sanierungen in Anspruch zu nehmen. Die Pauschalfördermittel sind von den Krankenhäusern eigenverantwortlich zu verwenden. Aus den Einzelfördermitteln werden die im Krankenhausinvestitionsprogramm des Freistaates Sachsen aufgenommenen Baumaßnahmen der Krankenhäuser finanziert.

Mit der bisherigen Krankenhausinvestitionsfinanzierung konnte in Sachsen das Niveau der stationären Versorgung zügig und nachhaltig verbessert werden. Im Zusammenwirken mit der Krankenhausplanung ist seit 1991 eine moderne, wirtschaftliche und zugleich nachhaltige Krankenhauslandschaft entstanden. Um diesen Stand zu halten, setzt sich der Freistaat Sachsen regelmäßig für weitere Investitionsmittel ein.

zurück zum Seitenanfang