Hauptinhalt

Hinweise für Kommunen

Die medizinische Versorgung erfolgt im ambulanten und stationären Bereich. 
Für die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich ist für gesetzlich Versicherte die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und für die zahnärztliche Versorgung die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen zuständig. Das SMS hat die Rechtsaufsicht über die KVS und die KZVS.

Die stationäre Versorgung erfolgt in zugelassenen Krankenhäusern. Das SMS ist für die Krankenhausplanung in Sachsen zuständig. Für die Belange der Krankenhäuser tritt die Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. ein.

Der Freistaat Sachsen fördert Regionalkoordinatoren als Ansprechpartner in den Landkreisen. Diese vermitteln u. a. Kontakte für neue Ärztinnen und Ärzte in der Region, unterstützen bei der Praxisübergabe und vernetzen die verschiedenen Akteure im Landkreis. 

Der Freistaat Sachsen fördert Regionalkoordinatoren als Ansprechpartner in den Landkreisen. Diese vermitteln unter anderem Kontakte für neue Ärztinnen und Ärzte in der Region, unterstützen bei der Praxisübergabe und vernetzen die verschiedenen Akteure im Landkreis.

zurück zum Seitenanfang