Hinweise für Kommunen
Die medizinische Versorgung erfolgt im ambulanten und stationären Bereich.
Für die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich ist für gesetzlich Versicherte die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und für die zahnärztliche Versorgung die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen zuständig. Das SMS hat die Rechtsaufsicht über die KVS und die KZVS.
Die stationäre Versorgung erfolgt in zugelassenen Krankenhäusern. Das SMS ist für die Krankenhausplanung in Sachsen zuständig. Für die Belange der Krankenhäuser tritt die Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. ein.
Der Freistaat Sachsen fördert Regionalkoordinatoren als Ansprechpartner in den Landkreisen. Diese vermitteln u. a. Kontakte für neue Ärztinnen und Ärzte in der Region, unterstützen bei der Praxisübergabe und vernetzen die verschiedenen Akteure im Landkreis.
- Link zum Auftritt der Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
- Link zum Auftritt der Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen (KZVS)
- Link zum Auftrag der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V.
Der Freistaat Sachsen fördert Regionalkoordinatoren als Ansprechpartner in den Landkreisen. Diese vermitteln unter anderem Kontakte für neue Ärztinnen und Ärzte in der Region, unterstützen bei der Praxisübergabe und vernetzen die verschiedenen Akteure im Landkreis.
- Die Kontakte der Regionalkoordinatoren
- Weitere regional zuständige Ansprechpartner der KVS für den ambulanten Bereich
- Die regionalen Weiterbildungsverbünde in der Allgemeinmedizin können insbesondere bei der hausärztlichen Versorgung einbezogen werden
- Es wird auf das Programm LEADER hingewiesen. Der Freistaat Sachsen fördert mit diesem Programm Vorhaben zur Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums.