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Sächsische Landzahnarztquote – Zahnmedizin studieren ohne Numerus Clausus

Foto von einer Zahnarztpraxis. Patientin liegt auf der Liege, der Zahnarzt sitzt daneben, bereit zur Behandlung.

Ab dem Wintersemester 2026/2027 stellt der Freistaat Sachsen acht Studienplätze für Zahnmedizin über die Landzahnarztquote zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die Interesse an einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit haben und sich eine berufliche Perspektive im ländlichen Raum in Sachsen vorstellen können. Die Studienplätze werden außerhalb des Numerus Clausus vergeben. Studienorte sind Dresden und Leipzig.

Die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums die Vorbereitungszeit oder Weiterbildung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Sachsen aufzunehmen. Anschließend ist für die Dauer von mindestens 10 Jahren eine vertragszahnärztliche Tätigkeit im zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Bereich in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen auszuüben. Die Verpflichtungen werden durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert, der auch eine Vertragsstrafenregelung enthält.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen sind allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren, zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen, zum Auswahlverfahren und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber Anfragen zu den Anforderungen und einzureichenden Bewerbungsunterlagen an den zuständigen Ansprechpartner richten.

Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Referat 29, Dienststelle Dresden

Sören Hofmann

Telefon: 0351 8252620

Isabelle Klein

Telefon: 0351 8252618

E-Mail: lzag@lds.sachsen.de

Informationsveranstaltung zum bevorstehenden Durchgang des Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahrens des Sächsischen Landzahnarztgesetzes

Am 25. März 2026 findet um 17:00 eine digitale Informationsveranstaltung statt. Interessierte erhalten Informationen zum Programm und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren, zum Berufsbild des Zahnarztes, zur Weiterbildungsverpflichtung sowie zu Bedarfsgebieten und zur kassenzahnärztlichen Tätigkeit.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen neben den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesdirektion Sachsen auch Vertreterinnen und Vertreter der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen sowie die Vertreterinnen der Hochschulstandorte Dresden und Leipzig zur Verfügung. 

Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt. Eine Anmeldung ist bis zum 24. März 2026 ist erforderlich.

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