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Nachwuchsprogramme für Medizinstudierende

Eine Hand hält Puzzleteile mit der Aufschrift „Stipendium“ © Adobe Stock | Coloures-Pic

Sächsisches Hausarztstipendium für Medizinstudierende

Mit dem sächsischen Hausarztstipendium möchte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt frühzeitig engagierte Humanmediziner fördern.

Sie studieren Medizin, weil Sie helfen und heilen wollen – eine gute Wahl! Der Freistaat Sachsen braucht junge und engagierte Ärztinnen und Ärzte, vor allem in den ländlichen Regionen. Deshalb werden auch in diesem Studienjahrgang 20 angehende Allgemeinmediziner/-innen durch ein Hausarztstipendium gefördert. Voraussetzung ist, dass die Stipendiaten des Medizinstipendiums gern künftig in Sachsen tätig sein möchten.

Sie werden mit 1.000 EUR monatlich für den gesamten Zeitraum der Regelstudienzeit gefördert und können sich ganz in Ruhe auf Ihr Studium konzentrieren.

Teilnehmerkreis des Förderprogramms

Das Hausarztstipendium richtet sich an Studierende, die eine verbindliche Studienplatzzusage haben oder die im 1. bis 6. Fachsemester an einer Universität in Deutschland (vorrangig im Freistaat Sachsen) eingeschrieben sind. Die auf 20 Stipendiaten limitierte Förderung kann, abhängig vom Datum der Antragstellung, beginnen.

Förderungshöhe

Das monatliche Hausarztstipendium in Höhe von 1.000 EUR kann grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 6 Jahre und 3 Monate, längstens bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation) gezahlt werden.

Fördervoraussetzungen

Persönliche Kriterien

Motivation zur hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen des Freistaates Sachsen

Während des Studiums

Wesentlicher Bestandteil des Stipendienprogramms ist eine Patenschaft mit einer hausärztlich tätigen Praxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für 24 Tage pro Förderjahr. Von erfahrenen Hausärzten lernen Sie direkt die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes und die Organisation einer Hausarztpraxis kennen. Damit Ihr Studium nicht zu kurz kommt, können die Patenschaftstage einzeln oder blockweise absolviert werden.

Nach dem Studium

Als Stipendiaten verpflichten Sie sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss Ihres Medizinstudiums eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und binnen sechs Monaten nach Abschluss der Facharztweiterbildung für die Dauer von 6 Jahren, mindestens jedoch einem Jahr pro angefangenem Förderjahr, als Hausarzt/-ärztin in einem zu diesem Zeitpunkt nicht bedarfsgerecht versorgten Gebiet in Sachsen zu arbeiten. Hierbei handelt es sich in der Regel um Gebiete im ländlichen Raum. Eine Tätigkeit in den Städten Dresden, Leipzig / Markkleeberg und Radebeul ist nicht möglich.

Bewerbungsverfahren

Medizinstudierende, die im ersten bis sechsten Fachsemester im Fach Humanmedizin an einer deutschen Universität immatrikuliert sind, können sich bis zum 31. März 2024 um einen Förderplatz bewerben. Die Durchführung des Programms erfolgt durch unsere Kooperationspartnerin Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS), die Ihre Bewerbungsunterlagen gern entgegennimmt:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Abitur beziehungsweise gleichwertige Bescheinigung
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beziehungsweise verbindliche Studienplatzzusage
  • Erklärung, dass der Studienplatz nicht auf einer Vorabquote nach einem Landarztgesetz beruht (siehe Hompage der KVS)
  • ggf. Nachweise über berufsnahe Ausbildungen oder Praktika im sozialen und/oder medizinischen Bereich

Für alle offenen Fragen steht Ihnen die Ansprechpartnerin der KVS gern Rede und Antwort.

Bedingungen zur Finanzierung von Ausbildungsbeihilfen für Medizinstudierende ab 4. September 2023

Medizinstudierende verpflichten sich nach Abschluss ihrer Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt in einem benannten fachärztlichen Gebiet in Regionen mit besonderem ärztlichen Versorgungsbedarf im Freistaat Sachsen außerhalb der Städte Dresden, Leipzig / Markkleeberg und Radebeul, vor allem jedoch im ländlichen Raum, hausärztlich oder fachärztlich tätig zu werden. Hier können Sie sich zu den Bedingungen für das Ausbildungsbeihilfe-Programm informieren.

Medizinstudium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn

Das Modellprojekt »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen« der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) besteht seit 2013. Im Rahmen dieses Projektes werden jeweils 20 Studierende aus Honorarmitteln der KVS gemeinsam mit den Verbänden der Kranken- und Ersatzkassen in Sachsen unterstützt, die das Medizinstudium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn aufgenommen haben. Ihnen werden die Studiengebühren für die Dauer der Regelstudienzeit finanziert.

Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach dem Studium die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Sachsen zu absolvieren und für mindestens fünf Jahre als Hausarzt in Sachsen außerhalb der Städte Leipzig/Markkleeberg sowie Dresden/Radebeul tätig zu sein.

Der Freistaat stärkt dieses erfolgreiche Projekt seit 2020 und für die nächsten zwei Studienjahrgänge, indem er die Anzahl der Stipendien um jeweils 20 Stipendien pro Jahrgang aufstockt. So profitieren jetzt 40 junge Menschen von der Möglichkeit, in Pécs studieren zu können, ohne Studiengebühren zahlen zu müssen. Die Programmteilnehmer, die das Sächsische Sozialministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt finanziert, können neben dem Facharzt für Allgemeinmedizin auch den Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder den Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin absolvieren und eine entsprechende Tätigkeit im ländlichen Raum Sachsen aufnehmen.

Kontakt

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Nachwuchsförderung

Postanschrift:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Landesgeschäftsstelle
Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudierende
Schützenhöhe 12
01099 Dresden

Telefon: 0351 82906323

Telefax: 0351 82907900

E-Mail: E-Mail

Webseite: Nachwuchsärzte Sachsen

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