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Qualifizierung

Arzt, der mit einer Gruppe von Menschen auf einem Seminar spricht. © iStock | skynesher

Förderrichtlinie Heilberufe

Um eine frühzeitige Nachwuchsgewinnung und -bindung vor allem an die ländlichen Regionen in Sachsen zu erreichen und eine Abwanderung in andere Bundesländern zu vermeiden, sollen Ärztinnen und Ärzte während ihrer Facharztweiterbildung gut betreut werden. Es werden daher regionale Weiterbildungsverbünde, die unter anderem die Weiterbildungsabschnitte, insbesondere zum Facharzt für Allgemeinmedizin koordinieren, unterstützt. Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben. Daneben werden Ausgaben für regionale und überregionale Kampagnen, Veranstaltungen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Weiterbildungsverbünde gefördert.

Außerdem gibt es eine Förderung für zusätzliche Weiterbildungsstellen für Ärzte in Weiterbildung in Fachgebieten, für die im vertragsärztlichen Bereich ein Bedarf besteht.

Die Förderungen erfolgen aufgrund der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Heilberufe, die seit dem 1. Juni 2018 in Kraft ist.

Anträge zur Förderung müssen bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.

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