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Gemeinsames Landesgremium

Hände greifen nach mehreren Puzzelteilen, die auf einem Holztisch liegen. © iStock | ALotOfPeople

Über das Gremium

Im Freistaat Sachsen wurde ein Gemeinsames Landesgremium nach Maßgabe des § 90a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet. Das Ziel der Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums ist die Optimierung der medizinischen Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Das Gemeinsame Landesgremium kann hierzu Empfehlungen abgeben. Diese richten sich insbesondere an die Landesausschüsse, den Krankenhausplanungsausschuss sowie die Staatsregierung. 

Im Rahmen der Zieldefinition bestimmt das Gemeinsame Landesgremium seine Beratungsthemen und die Adressierung der Empfehlungen in eigener Verantwortung. Das Gemeinsame Landesgremium setzt sich zusammen aus 13 Mitgliedern und 2 Patientenvertretern.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Errichtung und Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a Abs. 1 SGB V im Freistaat Sachsen (VwV GemLG) vom 24. Januar 2013 wurde im Sächsischen Amtsblatt Nr. 8/2013 vom 21. Februar 2013 veröffentlicht.

Themenfelder und Arbeitsgebiete des Gremiums

Das Gemeinsame Landesgremium im Freistaat Sachsen hat sich in seiner ersten Amtsperiode dem Thema »Notärztliche Versorgung in Sachsen an der Schnittstelle von Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst – Notfallambulanz – Rettungsdienst« gewidmet. Der vorliegende Bericht enthält eine Auswertung der rund 105.000 Datensätze zu den Behandlungen im Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und in den Notfallambulanzen an Krankenhäusern sowie der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst in ausgewählten Zeitintervallen und Regionen. Die Sichtweise der Patienten wurde über eine Befragung, die die Patientenvertretung durchgeführt hat, berücksichtigt.

In seiner zweiten Amtsperiode waren der Umsetzung der Beschlüsse zur »Notärztliche Versorgung in Sachsen an der Schnittstelle von Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst – Notfallambulanz – Rettungsdienst« sowie das Modellvorhaben »Entwicklung eines sektorenübergreifenden Behandlungspfades Schmerztherapeutische Versorgung« gewidmet.

Das Gemeinsame Landesgremium hat in seiner dritten Amtsperiode auf Grundlage eines Gutachtens durch das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland zum vertragsärztlichen Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen im Jahr 2030 und der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung eine facharztbezogene umfassende Datengrundlage für die Prognose einer möglichen Entwicklung der vertragsärztlichen Versorgung in den 47 Mittelbereichen bis zum Jahr 2030 vorliegen. Daraufhin haben die Mitglieder die Empfehlung ausgesprochen, in Auswertung und auf dieser Grundlage Mittelbereiche zu identifizieren, für die mit Blick auf das Jahr 2030 ein hoher Entwicklungs- und Handlungsbedarf zu erwarten ist. Im Ergebnis wurden zwei Regionen mit den Entwicklungs- und Handlungsbedarf bestimmt und wurden die Regionen Marienberg und Weißwasser herausgearbeitet. Sie sind mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen besonders für die Umsetzung der Ziele des Gemeinsamen Landesgremiums geeignet. Das Gemeinsame Landesgremium hat ein Lenkungsgremium eingerichtet und es beauftragt, die Koordinierung der Arbeitsgruppen und die Priorisierung der Projekte durchzuführen und das Fortschreiten des Gesamtvorhabens zu überwachen. Zwei von Gemeinsamen Landesgremium finanzierte und bei den Landkreisen angestellte Regionalkoordinatoren jeweils in den Modellregionen sind dabei das Bindeglied zwischen dem Lenkungsgremium und der kommunalen Seite.

In seiner vierten Amtsperiode hat das Gemeinsame Landesgremium Projekte in den Modellregionen Marienberg und Weißwasser begleitet und zum Abschluss gebracht. Ein Ergebnis ist die Förderung eines Regionalkoordinators/einer Regionalkoordinatorin gesundheitliche Versorgung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Das Gemeinsame Landesgremium hat in seiner fünften Amtsperiode das Ziel, Ansatzpunkte für eine Entwicklung ambulant-stationärer Gesundheitszentren im Freistaat Sachsen zu entwickeln. Weiterhin soll auf Grundlage der Fortschreibung eines Gutachtens durch das Zentralinstitut für die Kassenärztlichen Versorgung in Deutschland zum vertragsärztlichen Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen im Jahr 2035 eine Abbildung der Versorgungslandschaft im Freistaat Sachsen aufgezeigt werden.

Zusammensetzung des Gremiums

Das Schaubild beschreibt, welche Mitglieder zum Landesgremium dazu gehören. Auf diesem Bild ist diese Beschreibung grafisch dargestellt.
Schematische Darstellung der Gremienzusammensetzung  

Das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Freistaat Sachsen setzt sich aus Mitgliedern und Patientenvertretern zusammen.

Dem Gemeinsamen Landesgremium gehören insgesamt 13 Mitglieder an. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Dazu gehören drei Vertreter des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit der Staatsministerin als Vorsitzende des Gremiums, der Leiterin der Abteilung 5 und der Leiterin des Referats 55. Durch die Staatsministerin wurden Dr. Claudia Eberhard und Andrea Keßler als Mitglieder für die 5. Amtsperiode ernannt.

Dazu gehören fünf Vertreter der im Freistaat Sachsen vertretenen Verbände der Kranken- und Ersatzkassen. Das sind die AOK PLUS, der BKK Landesverband Mitte, die IKK classic, die Knappschaft-Bahn-See und der vdek. Durch die Staatsministerin wurden Rainer Striebel, Thomas Eckardt, Marco Kofahl, Thorsten Zöfeld und Silke Heinke als Mitglieder für die 5. Amtsperiode ernannt.

Dazu gehören zwei Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Durch die Staatsministerin wurden Dr. Klaus Heckemann und Dr. Sylvia Krug als Mitglieder für die 5. Amtsperiode ernannt.

Dazu gehören zwei Vertreter der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. Durch die Staatsministerin wurden Dr. Stephan Helm und Reiner E. Rogowski als Mitglieder für die 5. Amtsperiode ernannt.

Dazu gehört ein Vertreter der Sächsischen Landesärztekammer. Durch die Staatsministerin wurde Erik Bodendieck als Mitglied für die 5. Amtsperiode ernannt.

Dem Gemeinsamen Landesgremium gehören neben den Mitgliedern auch zwei Patientenvertreter an. Diese haben ein Mitberatungsrecht und kein Stimmrecht.

Dem Gemeinsamen Landesgremium können Dritte als beratende Teilnehmer angehören. Hierzu zählen insbesondere die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, die Sächsische Landesapothekerkammer, die Landeszahnärztekammer Sachsen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen, der Sächsische Städte- und Gemeindetag, der Sächsische Landkreistag, die Ersatzkassen und die Pflegekassen.

Gruppenfoto von allen Teilnehmern der 12. Gremiumsitzung im Foyer des Sozialministeriums.
Am 23. Mai 2022 tagte das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Freistaat Sachsen zum 12. Mal. Auf dem Foto sind von links nach rechts zu sehen: Thorsten Zöfeld (Knappschaft-Bahn-See, Mitglied), Dr. Stephan Helm (Krankenhausgesellschaft Sachsen, Mitglied), Dr. Claudia Eberhard (SMS, Mitglied), Reiner E. Rogowski (Krankenhausgesellschaft Sachsen, Mitglied), Anja Roth (Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Stellvertreterin von Dr. Sylvia Krug), Peer Schuster (Sächsischer Städte- und Gemeindetag), Horst Wehner (Patientenvertretung), Alexander Krauß (Techniker Krankenkasse Landesvertretung Sachsen, 1. Stellvertreter von Frau Silke Heinke), Heiko Thiemer (Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Stellvertreter von Dr. Klaus Heckemann), Anne-Katrin Wiesemann (Patientenvertretung), Marco Kofahl (IKK classic, Mitglied), Staatsministerin Petra Köpping (Vorsitzende), Andrea Keßler (SMS, Mitglied), Rainer Striebel (AOK PLUS, Mitglied), Torsten Reif (BKK Landesverband Mitte, Stellvertreter von Thomas Eckardt), Frau Heinrich (BARMER Landesvertretung Sachsen, 2. Stellvertreterin von Frau Silke Heinke). 

Sitzungen des Gemeinsamen Landesgremiums

13. Sitzung am 20. Januar 2023

Das Landesgremium steht am 20. Januar 2023 im Foyer des Sozialministeriums.
Das Landesgremium bei der Sitzung am 20. Januar 2023.  
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