Sächsische Landarztquote
Im Freistaat Sachsen werden rund 40 Studienplätze für Humanmedizin an Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung. Zur Bewerbung für ein Studium in Chemnitz, Dresden und Leipzig tragen sich alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber im Online- Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen ein.
Alle erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu sein. Diese Verpflichtung wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert, der auch eine Vertragsstrafenregelung enthält.
Praxisbezug im Studium
Die Universität Leipzig bietet mit dem Leipziger Kompetenzpfad Allgemeinmedizin (LeiKA) Medizinstudierenden die Möglichkeit, ab dem ersten Semester Praxistage bei hausärztlich tätigen Mentorinnen und Mentoren zu absolvieren. Somit soll ein realistischer Einblick in den Arbeitsalltag in der ambulanten Versorgung ermöglicht werden. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Uniklinikums Leipzig.
Erster Evaluationsbericht zum Sächsischen Landarztgesetz
Der Bericht gibt einen aktuellen Überblick über die Umsetzung der Landarztquote in den Jahren 2022 bis 2024 und beschreibt die bisherigen Erfahrungen mit diesem Instrument zur Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen Sachsens. Die Landarztquote ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets der Staatsregierung, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern. Die Landarztquote wird künftig jährlich evaluiert.
- Erster Evaluationsbericht zum Sächsischen Landarztgesetz (*.pdf, 1,14 MB) gemäß § 5 Sächsisches Landarztgesetz i. V. m. § 8 Sächsische Landarztverordnung
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen sind allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren, zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen, zum Auswahlverfahren und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können alle interessierte Bewerberinnen und Bewerber Anfragen zu den Anforderungen und einzureichenden Bewerbungsunterlagen an den zuständigen Ansprechpartner richten.