1. Versorgung von Herzinfarkten
Laut EU-Leitlinien sollen Patienten mit einem Verdacht auf Herzinfarkt in spezialisierten Krankenhäusern mit einem sogenannten Linksherzkathetermessplatz (LHKM) versorgt werden.
Innovative Lösungen sollen die Gesundheitsversorgung für Sie nicht nur sicherstellen, sondern auch eine gute Qualität garantieren – das betrifft insbesondere die drei wichtigsten Felder:
Als Bürgerin und Bürger in Sachsen sollen Sie sich – besonders im Notfall – auf eine flächendeckende medizinische Versorgung rund um die Uhr verlassen können. Um Ihnen dieses Höchstmaß an Versorgungssicherheit auch im Jahr 2030 zu garantieren, werden leistungsfähige und stärker vernetzte Krankenhäuser in Zukunft ebenso notwendig wie gut qualifiziertes Fachpersonal.
Als Patientin oder Patient sollen Sie sichergehen können, dass Sie in den Krankenhäusern in einer guten Qualität versorgt werden. Dabei kann nicht jedes Krankenhaus – wie häufig in fiktiven TV-Serien dargestellt – alle Behandlungen gleich gut anbieten. Uns ist wichtig, dass die Behandlungen von erfahrenen Teams durchgeführt werden. Wir achten deshalb darauf, dass in den Kliniken erfahrenes Personal und eine gute medizintechnische Ausstattung vorhanden ist. Dazu zählt ausdrücklich auch eine deutlich stärkere digitale Vernetzung unter den Gesundheitseinrichtungen.
Schon heute finden Sie in Sachsen ein gestuftes Netz an Krankenhäusern vor. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich einerseits auf eine gute, wohnortnahe Versorgung – besonders im Notfall – verlassen können. Andererseits stehen für seltene oder komplizierte Erkrankungen besonders spezialisierte Kliniken oder große Krankenhäuser mit einer breiten Expertise zur Verfügung. Da sich die Medizin aber deutlich weiterentwickelt und sich der Spezialisierungsgrad in einigen Bereichen erhöht hat, können wir auf diesem Weg weiter vorangehen. Dadurch versprechen wir uns noch deutlich bessere Heilungschancen für Sie als Patientin oder Patient. Sie werden somit auch in Zukunft von einer patientenorientierten Versorgung profitieren.
Sie sollen sichergehen können, dass Sie im Falle eines lebensbedrohlichen Ereignisses die qualitativ beste Versorgung bekommen – in Sachsen bedeutet dies, dass der Rettungsdienst innerhalb von 12 Minuten am Ort des Notfallgeschehens eintreffen muss. Für die anschließende Versorgung ist jedoch nicht immer das nächstgelegene Krankenhaus die richtige Wahl – viel wichtiger ist, dass ein eingespieltes Team von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Therapeutinnen und Therapeuten da ist, das sich mit dem jeweiligen lebensbedrohlichen Ereignis besonders gut auskennt. Daher ist es in vielen Situationen besser, in ein speziell für die Behandlung qualifiziertes Krankenhaus zu fahren. Das verdeutlichen diese drei Beispiele:
Laut EU-Leitlinien sollen Patienten mit einem Verdacht auf Herzinfarkt in spezialisierten Krankenhäusern mit einem sogenannten Linksherzkathetermessplatz (LHKM) versorgt werden.
Schlaganfälle können nicht eindeutig durch Rettungsdienste diagnostiziert werden, weshalb auf schnellstem Wege eine Abklärung durch eine Computertomografie notwendig ist.
Kommt es zu einer sehr frühen Geburt, ist für die Mutter und ihr Frühchen – das manchmal weniger als 2 Pfund wiegt – eine Spezialklinik der beste Ort.