1. Versorgung von Herzinfarkten
Laut EU-Leitlinien sollen Patienten mit einem Verdacht auf Herzinfarkt in spezialisierten Krankenhäusern mit einem sogenannten Linksherzkathetermessplatz (LHKM) versorgt werden.
Dabei ist wichtig, dass dort rund um die Uhr ein erfahrenes Team zur Verfügung steht, um im Notfall schnell handeln zu können. Dafür stehen in Sachsen eine Reihe von Kliniken bereit, so dass der von den Fachgesellschaften geforderte frühzeitige Behandlungsbeginn flächendeckend gewährleistet wird.