Weiterführende Informationen
Krankenhausplan ab 1. Januar 2024
Der neue Krankenhausplan baut auf die Diskussionen der Zukunftswerkstatt und dem entwickelten Zielbild auf und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Mit ihm kommen erstmalig die Regelungen des neuen Sächsischen Krankenhausgesetzes zur Anwendung.
- PDF-Download des Krankenhausplan des Freistaates Sachsen Teil I (*.pdf, 1,39 MB)
- PDF-Download des Krankenhausplan des Freistaates Sachsen Teil II (*.pdf, 4,51 MB)
Gesundheit gemeinsam neu denken
Am 7. Februar 2022 überreichten Akteure der sächsischen Gesundheitslandschaft das »Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel« an Sozialministerin Petra Köpping. Darin legen sie dar, wie aus ihrer Sicht die medizinische Versorgung des Freistaates im Jahre 2030 aussehen soll.
Dieses Zielbild wurde im Anschluss an die »Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz« im Schulterschluss aller Verantwortlichen für das Gesundheitswesen – Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag – entwickelt.
- Zur Pressemitteilung »Zielbild für die medizinische Versorgung im Jahr 2030«
- Zum Sächsischen Krankenhausgesetz bei REVOSax
Krankenhausreform des Bundes
Der Bund plant derzeit eine umfassende Reform der Krankenhausvergütung.
Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) ein zentrales Anliegen.


