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Weiterführende Informationen

Krankenhausplan ab 1. Januar 2024

Der neue Krankenhausplan baut auf die Diskussionen der Zukunftswerkstatt und dem entwickelten Zielbild auf und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Mit ihm kommen erstmalig die Regelungen des neuen Sächsischen Krankenhausgesetzes zur Anwendung.

Gesundheit gemeinsam neu denken

Neun Personen in Eingangshalle bei offizieller Übergabe, zwei Frauen in der Mitte halten Dokument, im Hintergrund Roll-up-Banner mit Sachsen-Wappen.

Am 7. Februar 2022 überreichten Akteure der sächsischen Gesundheitslandschaft das »Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel« an Sozialministerin Petra Köpping. Darin legen sie dar, wie aus ihrer Sicht die medizinische Versorgung des Freistaates im Jahre 2030 aussehen soll.

Dieses Zielbild wurde im Anschluss an die »Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz« im Schulterschluss aller Verantwortlichen für das Gesundheitswesen – Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag – entwickelt.

Krankenhausreform des Bundes

Der Bund plant derzeit eine umfassende Reform der Krankenhausvergütung. 

Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) ein zentrales Anliegen.

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