Weiterführende Informationen
Krankenhausplan ab 1. Januar 2024
Der aktuelle Krankenhausplan baut auf die Diskussionen der Zukunftswerkstatt und dem entwickelten Zielbild auf und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Mit ihm kommen erstmalig die Regelungen des neuen Sächsischen Krankenhausgesetzes zur Anwendung.
Umsetzung der Krankenhausreform im Freistaat Sachsen
Am 12.12.2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der Bund die sog. Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Diese gilt es nun in den Bundesländern – somit auch im Freistaat Sachsen – umzusetzen. Aus diesem Grund hat der Krankenhausplanungsausschuss – ebenfalls am 12.12.2024 – beschlossen, einen neuen Krankenhausplan aufzustellen. Das Verfahren zur Aufstellung des Krankenhausplanes musste aufgrund der Vorgaben der Krankenhausreform jedoch – im Vergleich zu dem bisherigen Verfahren – angepasst werden.
Die wichtigsten Ziele der Reform sind:
- Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität,
- Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten,
- Effizienzsteigerung in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung.
Diese Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Umstellung der Planungssystematik von Fachgebieten in kleinteiligere Leistungsgruppen bei gleichzeitiger Anpassung der Vergütungssystematik von reinen Fallpauschalen hinzu einer teilweisen Vorhaltevergütung.
- Vermeidung von Kleinstfallzahlen gerade bei komplexen Behandlungen, um Qualitätsdefizite aufgrund geringer Erfahrung abzubauen.
- Bündelung von kardiologischen und orthopädischen sowie endoprothetischen Leistungen zur Steigerung der Qualität und Effizienz in diesen Bereichen.
Im Freistaat Sachsen finden wir bereits jetzt – als Ausgangsbasis – eine gute Struktur der Krankenhauslandschaft vor. Diese gilt es zu erhalten. Die Vorgaben der Krankenhausreform gelten für alle Bundesländer gleichermaßen, obwohl die Ausgangslage – bei Flächenländern und Stadtstaaten, in Ost und in West – zum Teil sehr unterschiedlich sind. Die Umsetzung der Reform stellt für Sachsen daher eine gewisse Herausforderung dar. Gleichzeitig gilt es aber auch in Sachsen Fehlanreize abzubauen, damit jede Behandlung ausschließlich im Sinne der Patientinnen und Patienten vorgenommen wird. Außerdem muss auch in Sachsen die Krankenhauslandschaft mit Blick auf die demografische Entwicklung – d.h. insbesondere den wachsenden Fachkräftemangel und die in einigen Regionen stark zurückgehenden Fallzahlen – zukunftsfest gemacht werden. Dabei gehen Qualität und finanzielle Stabilität Hand in Hand. Für den Freistaat Sachsen gilt daher: Sicherung der guten Struktur der Krankenhauslandschaft unter gleichzeitiger Steigerung der Qualität durch eine kluge Weiterentwicklung.
Die erstmalige Umsetzung der Vorgaben der Krankenhausreform im Freistaat Sachsen soll zum 01.01.2027 – mit dem Krankenhausplan 2026 – abgeschlossen werden. Die ersten beiden Teile des Krankenhausplanes 2026 wurden bereits erarbeitet und vom Sächsischen Krankenhausplanungsausschuss sowie dem Kabinett verabschiedet:
- Sächsischer Krankenhausplan Teil I
- Sächsischer Krankenhausplan Teil II
Der (abschließende) Teil III des Krankenhausplanes 2026 soll im Laufe des Jahres 2026 erarbeitet werden und ebenfalls zum 01.01.2027 Geltung erlangen.
Bis zur Umsetzung der Krankenhausreform gilt der Krankenhausplan vom 30.11.2023 (Krankenhausplan 2024).
- PDF-Download des Krankenhausplan des Freistaates Sachsen Teil I (*.pdf, 1,39 MB)
- PDF-Download des Krankenhausplan des Freistaates Sachsen Teil II (*.pdf, 4,51 MB)
Gesundheit gemeinsam neu denken
Am 7. Februar 2022 überreichten Akteure der sächsischen Gesundheitslandschaft das »Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel« an Sozialministerin Petra Köpping. Darin legen sie dar, wie aus ihrer Sicht die medizinische Versorgung des Freistaates im Jahre 2030 aussehen soll.
Dieses Zielbild wurde im Anschluss an die »Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz« im Schulterschluss aller Verantwortlichen für das Gesundheitswesen – Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag – entwickelt.
- Zur Pressemitteilung »Zielbild für die medizinische Versorgung im Jahr 2030«
- Zum Sächsischen Krankenhausgesetz bei REVOSax


