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Suizidprävention

Mann sitzt nachdenklich im Vordergrund, Frau im unscharfen Hintergrund. Häusliche Gesprächssituation.
© iStock I PeopleImages

In Deutschland war im Jahr 2024 die Zahl der Menschen, die durch Suizid verstarben, in etwa so hoch wie die Zahl der Verkehrs- und Drogentoten zusammen. Sachsen hat im Vergleich der Bundesländer eine der höchsten Suizidraten. Im Jahr 2024 nahmen sich statistisch gesehen 15,9 von 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Sachsen das Leben. Suizidversuche treten ca. zehnmal häufiger als Suizide auf. Daher kommt der Suizidprävention ein besonderer Stellenwert zu.

Bei einer psychischen Störung ist das Risiko eines Suizides (Selbsttötung) um das bis zu 30- bis 50-fache erhöht. Daher ist für die Suizidprävention die konsequente Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung wesentlich. Dennoch sind psychische Störungen nur ein Faktor unter mehreren, die zum Suizid führen können. Eine Rolle spielen beispielsweise auch Beziehungsprobleme, Substanzmissbrauch, Belastungen durch schwere körperliche Erkrankungen, akute Krisen im Beruf, Probleme mit Finanzen oder Rechtsstreitigkeiten.

Zur Verhinderung von Suiziden gibt es verschiedene Ansatzpunkte, die sich der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention zuordnen lassen.

Bei der Primärprävention sind die Stärkung der Lebenskompetenz und Erhöhung der Resilienz, also der Widerstandsfähigkeit bei herausfordernden Situationen im Leben zentrale Themen. Dies gilt für alle Altersgruppen, von Kindheit an bis ins hohe Alter.

Es geht bei der Suizidprävention auch darum, das Thema Suizid aus der Tabu-Zone zu holen und für Betroffene und Angehörige ein leicht zugängliches Angebot zur Hilfe und Beratung zu unterbreiten. Der Suizid eines Angehörigen stellt eine extrem hohe Belastung dar. 

Sekundärprävention wird niederschwellig als Krisenintervention für die Betroffenen wirksam. Suizidprävention heißt dann vor allem: Türen öffnen und Hilfsangebote (psychotherapeutische, psychiatrische und soziale Hilfen) unterbreiten und im Krisenfall die Betroffenen auch vor sich selbst zu schützen, indem diese bspw. stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Maßnahmen, die nach Suizidversuchen ergriffen werden, gehören in den Bereich der Tertiärprävention und sollen erneute Suizidversuche bzw. vollendete Suizide verhindern. Dies gelingt z. B. durch die sogenannte Methodenrestriktion – das bedeutet bestimmte Bauwerke, wie Brücken oder Dachzugänge bei Hochhäusern zu sichern. 

Vom Freistaat Sachsen geförderte Projekte

Über die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (FRL Psychiatrie und Suchthilfe) werden folgende Projekte gefördert:

Die »Online-Suizidprävention [U25]« ist eine onlinebasierte Beratung durch Peers für junge Menschen, die in einer existenziellen Krise stecken und Suizidgedanken haben. Die Beratung wird anonym, kostenlos und vertraulich durchgeführt. 

Das »Projekt [AUSWEG]LOS« des Caritasverbands für Dresden e. V. beinhaltet die Durchführung von Workshops zur Suizidprävention für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte durch fachlich geschulte Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Ziel ist es, niedrigschwellig und auf Augenhöhe mit den Teilnehmenden ins Gespräch zu kommen und über Hintergründe, Anlässe und Warnsignale aufzuklären.

Das Präventionsprogramm »HEYLiFE« für Jugendliche, Erwachsene, Eltern und pädagogisch Handelnde hat zum Ziel, Wissen zu psychischen Erkrankungen und Hilfsangeboten zu vermitteln. Das Thema Suizid wird in Workshops und Weiterbildungen an Oberschulen und Gymnasien in niederschwelliger Weise angesprochen. Inhalt des Projekts ist weiterhin ein Online-Informationsportal mit Beratungs-, Hilfs- und Therapiemöglichkeiten für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. 

Ziel des Projekts ist die Erfassung öffentlich zugänglicher Orte in Sachsen, die gehäuft für Suizide und Suizidversuche genutzt werden oder dafür Bekanntheit erlangt haben. Darauf basierend sollen den sächsischen Kommunen Informationen über Hotspots zur Verfügung gestellt werden, um eine Sicherung dieser Orte vornehmen zu können. Dadurch sollen Suizide verhindert bzw. deren Zahl deutlich gesenkt werden.

Nationale Suizidpräventionsstrategie

Ende April 2024 stellte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Nationale Suizidpräventionsstrategie und eine Umsetzungsstrategie vor. Die darin enthaltenen Eckpunkte mündeten in einem Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention. Dieses wurde im Dezember 2024 vom seinerzeitigen Bundeskabinett beschlossen, konnte jedoch aufgrund der Auflösung des Bundestages in der 20. Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen.

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