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Blei im Trinkwasser

In älteren Gebäuden (vor 1973 errichtet) können noch Wasserleitungen aus Blei verbaut sein. Erst nach 1973 wurden in Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet.

Steht das Wasser über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel über Nacht – in diesen Leitungen, kann dies hohe Bleikonzentrationen im Trinkwasser zur Folge haben. Blei kann das Nervensystem schädigen und die Blutbildung beeinträchtigen, vor allem die Entwicklung des Nervensystems von Kindern ist gefährdet. Daher sind insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder vor einer Bleiaufnahme zu schützen. Aus diesem Grund wurde der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Blei zum 1. Dezember 2013 auf 0,01 Milligramm pro Liter abgesenkt. Dieser Grenzwert ist in Wasser, das durch Bleirohre geflossen ist, in der Regel nicht einzuhalten. Auch Teilstücke aus Blei sind bereits kritisch, da im Kontakt mit anderen metallenen Materialien durch elektrochemische Reaktionen Blei ins Trinkwasser abgegeben werden kann.

Verantwortlich für den Austausch von Bleileitungen in der Hausinstallation ist der Inhaber der Installation – in der Regel der Eigentümer des Gebäudes. Als Hausbesitzer sollten Sie prüfen, ob in der Trinkwasserinstallation noch Bleileitungen vorhanden sind. Ist dies der Fall sollten diese umgehend von einer beim Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen Installationsfirma ausgetauscht werden. Die Trinkwasserverordnung schreibt auch vor, dass die betroffenen Verbraucher über das Vorhandensein von Bleileitungen in der Hausinstallation zu informieren sind. Besorgte Mieter sollten bei ihrem Vermieter nachfragen.

Für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis zum 6. Lebensjahr ist Wasser aus Bleileitungen als Trinkwasser ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und für Getränke abgepacktes Wasser mit der Kennzeichnung »geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung«. Hinsichtlich einer Verwendung zur Körperpflege bestehen dagegen keine Bedenken.

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