Das neue Sächsische Krankenhausgesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Krankenhausgestaltungsgesetz von 1994. Ziel des Gesetzes ist es, die stationäre Versorgung in Sachsen moderner und bedarfsgerechter zu gestalten, sodass jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird.