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Vorsorgeuntersuchungen

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird ein Früherkennungsprogramm mit insgesamt elf Untersuchungen von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr angeboten.

Vor allem in den ersten Lebensjahren eines Kindes vollziehen sich wesentliche körperliche und geistige Entwicklungsschritte.

Die zehn Untersuchungen im Vorschulalter (U 1 bis U 9) sowie die J 1 im 12. bis 15. Lebensjahr dienen der regelmäßigen Kontrolle der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung des Kindes, der Funktion der Sinnesorgane, des Nervensystems und der Motorik. Sie sind speziell auf die Entwicklungsstadien der Kinder abgestimmt. Störungen im Entwicklungsprozess sollen damit frühzeitig erkannt werden.

Besserungs- und Heilungsmöglichkeiten sollen durch sofortige Behandlungen so früh und so gut wie möglich genutzt werden.

Diese Untersuchungen sind kostenlos und sollten von allen verantwortungsbewussten Eltern regelmäßig wahrgenommen werden. Das gelbe Untersuchungsheft und den Impfausweis sollten Sie zu jeder Untersuchung mitbringen.

Untersuchungen im Vorschulalter

U 1: unmittelbar nach der Geburt

Die erste Untersuchung findet sofort nach der Geburt statt. Der Arzt kontrolliert, ob das Neugeborene normal entwickelt ist und die Geburt gut überstanden hat.

U 2: 3.–10. Lebenstag

Das Baby wird gründlich von Kopf bis Fuß untersucht. Der Kinderarzt veranlasst jetzt Tests auf mögliche Stoffwechselstörungen, bei denen eine frühestmögliche Behandlung Spätschäden vorbeugt. Hierzu ist eine Blutentnahme erforderlich. Der Kinderarzt prüft außerdem Gewicht und Größe, die Sinnesorgane, das Skelett, die Hüfte sowie die Beweglichkeit des Babys. Herz und Lunge werden abgehört.

U 3: 4.–5. Lebenswoche

Bei dieser Untersuchung überprüft der Kinderarzt das Wachstum, den Ernährungsstand und einzelne Organsysteme des Babys.

U 4: 3.–4. Lebensmonat

Der Arzt prüft die körperliche und soziale Entwicklung des Kindes. Insbesondere werden die Motorik und das Nervensystem beachtet. Der Kinderarzt testet außerdem die Muskelspannung, die Bewegungsabläufe, aber auch, ob das Kind schielt. Er berät Sie zu Impfungen.

U 5: 6.–7. Lebensmonat

Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht die Prüfung von Hör- und Sehvermögen, Motorik und allgemeiner Geschicklichkeit. Zusätzlich informiert der Arzt zur Ernährung und zu Impfungen.

U 6: 10.–12. Lebensmonat

Der Kinderarzt sieht sich jetzt das Bewegungs- und Sozialverhalten des Kindes besonders an. Auch die Sprachentwicklung hat er im Blick. Er kontrolliert Größe und Funktion der Organe und beobachtet das Kind beim Krabbeln, Hochziehen oder bei Gehversuchen.

U 7: 21.–24. Lebensmonat

Jetzt wird die altersgemäße Entwicklung des Kindes überprüft. Dabei achtet der Arzt vor allem auf Sprach- und Hörvermögen sowie das soziale Verhalten.

U 7a: 34.–36. Lebensmonat

Die neu eingeführte U 7a schließt die große zeitliche Lücke zwischen U 7 und U 8. Untersuchungsschwerpunkte liegen im Erkennen und Behandeln allergischer Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen sowie Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.

U 8: 46.–48. Lebensmonat

Die körperliche Geschicklichkeit, die Körperhaltung, das Seh- und Hörvermögen, die Sprachentwicklung, die Selbstständigkeit und die Kontaktfähigkeit des Kindes stehen im Zentrum dieser Untersuchung.

U 9: 60.–64. Lebensmonat

Der Arzt prüft die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes, dabei achtet er besonders auf das Sehen, Hören und Sprechen, aber auch auf Handgeschicklichkeit und eine altersgemäße Körperbeherrschung.

J 1: 13.–14. Lebensjahr

Die kostenlose Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 findet im Alter von 12 bis 15 Jahren statt. Sie ist ein kompletter Gesundheits-Check. Der Kinder- beziehungsweise Hausarzt konzentriert sich dabei auf folgende Schwerpunkte:

  • körperliche Entwicklung
  • Pubertät, Verhütung
  • Ernährungsberatung,
  • Drogen- und Suchtinformation
  • Probleme mit Eltern, Schule und so weiter 
  • Impfschutz
  • Sportberatung

Die Jugendlichen können auch ohne ihre Eltern daran teilnehmen, müssen dann aber die Chip-Karte mitbringen. Bei dieser Untersuchung wird auf das persönliche Gespräch Wert gelegt. Jeder Arzt unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, daher bleibt das Gespräch vertraulich.

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