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Krebsregister Sachsen

Arzt hält einen Stapel an farbigen Akten in der Hand. © AdobeStock | thodonal

Klinische Krebsregister erheben Daten zum Verlauf von Krebserkrankungen und werten sie aus, damit die onkologische Versorgung in Deutschland stetig verbessert werden kann. Alle Ärzte, die Krebspatienten betreuen – vom Hausarzt bis zum Tumorspezialisten –, sowie Pathologen melden den Krebsregistern Daten zum Krankheits- und Behandlungsverlauf. Die Register werten diese Daten aus und stellen sie den Meldern und anderen Institutionen zur Verfügung, damit diese die Wirksamkeit und den Nutzen von Therapien evaluieren und verbessern können. Gesetzliche Grundlage ist der § 65c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. 

Im Jahr 2023 erfolgt der Umbau von bisher vier eigenständigen klinischen Registern in ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister. Das Krebsregister Sachsen hat die Rechtsform einer gGmbH. Zu ihr gehören drei Regionalstellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig, eine Geschäftsstelle sowie eine Landesauswertungsstelle. 

Die Ergebnisse für Sachsen werden jährlich in einem Landesbericht veröffentlicht. In Sachsen werden jährlich ca. 31.000 Neuerkrankungen an Krebs registriert. 

Alle Länder führen neben dem klinischen Register auch ein epidemiologisches Register. Damit können Erkenntnisse über Auftreten und Häufigkeit von Krebserkrankungen, ihre Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohnort der Patientinnen und Patienten sowie über deren Überlebenszeit gewonnen werden. Auch für die Beurteilung der Auswirkungen und der Qualität von bevölkerungsbezogenen Früherkennungsprogrammen wie zum Beispiel dem Mammographie-Screening sind diese Daten wichtig.
 

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