Impfempfehlungen
Die Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) dienen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe zum Schutze der Gesundheit nach § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes.
Die Sächsische Impfkommission trifft ihre Empfehlungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut unter Berücksichtigung der epidemiologischen und historischen Besonderheiten im Freistaat Sachsen.
Das SMS veröffentlicht die öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe und die Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen und unentgeltlicher Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe im Sächsischen Amtsblatt (Verwaltungsvorschrift Schutzimpfungen).
Ein Download der detaillierten Empfehlungen der SIKO ist auf der Seite der Sächsischen Landesärztekammer möglich.
Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission:
- zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen (E 1)
- zu allgemeinen Kontraindikationen bei Schutzimpfungen (E 2)
- zur Tetanusprophylaxe (E 4)
- zu Impfabständen (E 5)
- zu Impfungen im Zusammenhang mit Operationen (E 6)
- zu hygienischen Grundbedingungen bei der Durchführung von Schutzimpfungen (E 7)
- zur Aufklärungspflicht bei Schutzimpfungen (E 8)
- zur Organisation der Dokumentation von Schutzimpfungen (E 9)
- beim Auftreten von atypischen Impfverläufen im Freistaat Sachsen (E 10)
- zu Schutzimpfungen bei chronisch Kranken und Immunsupprimierten (E 12)
Sächsische Landesärztekammer
Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen
Stand 01. Oktober 2022
ab 7. Lebenswoche
Rotaviren
2- bzw. 3-malige Schluckimpfung (je nach Impfstoff)
ab 3. Lebensmonat
Beginn der Grundimmunisierung gegen:
Diphtherie (D), Keuchhusten (Pa), Tetanus (T)
Haemophilus-influenzae-Typ b (Hib)
Kinderlähmung (IPV)
Hepatitis B (HBV); (evtl. Hepatitis A und B ab 13. Monat); Kombinationsimpfstoffe bevorzugen, 3 Injektionen
Meningokokken B (3. Lebensmonat bis zum vollendeten 26. Lebensjahr)
Meningokokken ACWY/C (3. Lebensmonat bis zum vollendeten 26. Lebensjahr)
Die Impfungen sollten mit einem tetravalenten Konjugatimpfstoff (Serogruppe A, C, W, Y) entsprechend der Alterszulassung erfolgen.
Pneumokokken (3. Lebensmonat bis 2. Lebensjahr), konjugierter Impfstoff
ab 7. Lebensmonat
Virusgrippe (Influenza) jährlich (Fachinformationen beachten)
ab 12. Lebensmonat
Masern-Mumps-Röteln (MMR), 1. Impfung
Varizellen (Windpocken) (VZV), 2- malige Impfung (Abstand 3 Monate) für alle Kinder mit negativer Windpockenanamnese
ab 13. Lebensmonat
Grundimmunisierung gegen:
D, Pa, T, Hib, IPV, HBV
Pneumokokken, Meningokokken B und Meningokokken ACWY/C vervollständigen
Hepatitis A und B, Grundimmunisierung 3 Injektionen, falls nicht im Säuglingsalter mit HBV begonnen, wenn ja, Hepatitis A monovalent impfen (2 Injektionen)
15. bis 24. Lebensmonat
Masern-Mumps-Röteln (MMR), 2. Impfung
ab 60. Lebensmonat
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa oder DTPa), Auffrischimpfung
ab 10. Lebensjahr
Masern-Mumps-Röteln (MMR), 3. Impfung für alle empfänglichen Personen (bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr sowie bei Erst- und Zweitimpfung bis zum vollendeten vierten Lebensjahr)
Humane Papillomaviren (HPV) für alle Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männer bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, 2 oder 3 Injektionen (je nach Impfalter)
ab 11. Lebensjahr
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa)
Kinderlähmung (IPV), Auffrischimpfung, Vierfach-Impfung
Meningokokken ACWY Auffrischimpfung
ab 50. Lebensjahr
Gürtelrose (Herpes zoster)
ab 60. Lebensjahr
Pneumokokken, Wiederholungsimpfung abhängig vom Impfstoff
alle 10 Jahre
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa)
Kinderlähmung (IPV), Auffrischimpfung, Vierfach-Impfung
Hinweis
Versäumte Impfungen frühestmöglich nachholen!