Impfempfehlungen
Die Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) dienen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe zum Schutze der Gesundheit nach § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes.
Die Sächsische Impfkommission trifft ihre Empfehlungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut unter Berücksichtigung der epidemiologischen und historischen Besonderheiten im Freistaat Sachsen.
Das SMS veröffentlicht die öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe und die Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen und unentgeltlicher Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe im Sächsischen Amtsblatt (Verwaltungsvorschrift Schutzimpfungen).
Ein Download der detaillierten Empfehlungen der SIKO ist auf der Seite der Sächsischen Landesärztekammer möglich.
Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission:
- zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen (E 1)
- zu allgemeinen Kontraindikationen bei Schutzimpfungen (E 2)
- zur Tetanusprophylaxe (E 4)
- zu Impfabständen (E 5)
- zu Impfungen im Zusammenhang mit Operationen (E 6)
- zu hygienischen Grundbedingungen bei der Durchführung von Schutzimpfungen (E 7)
- zur Aufklärungspflicht bei Schutzimpfungen (E 8)
- zur Organisation der Dokumentation von Schutzimpfungen (E 9)
- beim Auftreten von atypischen Impfverläufen im Freistaat Sachsen (E 10)
- zu Schutzimpfungen bei chronisch Kranken und Immunsupprimierten (E 12)
Sächsische Landesärztekammer
Impfkalender für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
ab 7. Lebenswoche
Rotaviren: 2-bzw. 3-malige Schluckimpfung (je nach Impfstoff)
ab 3. Lebensmonat
Beginn der Grundimmunisierung gegen:
Diphtherie (D), Keuchhusten (Pa), Tetanus (T)
Haemophilus-influenzae-Typ b (Hib)
Kinderlähmung (IPV)
Hepatitis B (HBV); (evtl. Hepatitis A* und B ab 13. Monat); Kombinationsimpfstoffe bevorzugen, 3 Injektionen
Meningokokken B* (3. Lebensmonat bis 18. Lebensjahr)
Meningokokken ACWY/C* (3. Lebensmonat bis 18. Lebensjahr)
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage sollten die Impfungen bevorzugt mit einem tetravalenten Impfstoff (Serogruppen A, C, W, Y) entsprechend der Alterszulassung erfolgen.
Pneumokokken (3. Lebensmonat bis 2. Lebensjahr)
ab 7. Lebensmonat
Virusgrippe (Influenza) jährlich
ab 13. Lebensmonat
Masern-Mumps-Röteln (MMR) 1. Impfung
Grundimmunisierung gegen:
D, Pa, T, Hib, IPV, HBV
Pneumokokken, Meningokokken B* und Meningokokken ACWY/C* vervollständigen
Hepatitis A* und B, Grundimmunisierung 3 Injektionen,
falls nicht im Säuglingsalter mit HBV begonnen,
wenn ja, Hepatitis A* monovalent impfen (2 Injektionen)
Varizellen (Windpocken), zweimalige Impfung (Abstand 3 Monate) für alle Kinder, die nicht an Windpocken erkrankt sind
ab 46. Lebensmonat
Masern-Mumps-Röteln (MMR) 2. Impfung
ab 60. Lebensmonat
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten Auffrischimpfung
10. bis 26. Lebensjahr
Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) für alle Mädchen und Frauen
Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) für alle Jungen und Männer*
2 oder 3 Injektionen (je nach Impfalter)
ab 11. Lebensjahr
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten
Kinderlähmung Auffrischimpfung (V)
Meningokokken ACWY* Auffrischimpfung
über 50 Jahre
Gürtelrose* (Herpes zoster) eine Impfung
über 60 Jahre
Pneumokokken, Wiederholungsimpfung abhängig vom Impfstoff
alle 10 Jahre
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten
Kinderlähmung, Auffrischimpfung (Vierfach-Impfung)
Hinweis
* Keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte fragen Sie bezüglich Kostenübernahme vor der Impfung bei der Krankenkasse nach.