Psychiatrische Versorgung
Die Sächsische Staatsregierung verpflichtet sich in ihrer Psychiatriepolitik dem Grundsatz, psychisch kranken Bürgern alle notwendigen und angemessenen Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten für eine möglichst weitgehende Gesundung zu gewähren und die Angehörigen bei der Bewältigung belastender Situationen zu unterstützen.
Konkretisiert wurde diese Zielstellung in folgenden Dokumenten:
- im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan von 2011,
- in der dazu erlassenen Verordnung zur Festlegung von Einzugsgebieten für die psychiatrische Krankenhausversorgung vom 22. Dezember 2014,
- in der Richtlinie zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe vom 12. September 2017.