Suchthilfe
Im Hinblick auf die vielfältigen Ursachen und Entstehungsbedingungen von Suchterkrankungen versteht die Sächsische Staatsregierung die Sucht- und Drogenbekämpfung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten erfolgreich bewältigt werden kann. Sie verfolgt eine umfassende Strategie der Sucht- und Drogenpolitik, die insgesamt folgende Bereiche beeinhaltet:
- Suchtprävention,
- Beratungs- und Therapieangebote,
- Schadensminimierung,
- Repression.
Das System der Suchtkrankenhilfe gliedert sich in ambulante, stationäre und komplementäre Versorgung. Daneben gibt es die Suchtselbsthilfe und verschiedene meist kommunale Angebote, zum Beispiel zur Schadensminimierung.
Ambulante, stationäre und komplementäre Versorgung
Da es sich bei Abhängigkeitserkrankungen um psychische Erkrankungen handelt, werden erste Informationen zur stationären Krankenhausversorgung sowie zur komplementären und ambulanten Versorgung von suchtkranken Menschen in Verbindung mit den Informationen zur psychiatrischen Versorgung zur Verfügung gestellt.
Viele Verbände, Vereine und Einrichtungen widmen sich dem Ausbau und der Vernetzung der unterschiedlichen Hilfesysteme. Die aufgeführten Internetseiten enthalten Informationen über das Suchthilfesystem des Freistaates Sachsen:
Adressen und Kontaktdaten
Adressen und Kontaktdaten von Einrichtungen der sächsischen Suchtkrankenilfe, auch zu speziellen Beratungsangeboten für Glücksspieler, Kursen zur Raucherentwöhnung und Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe erhalten Sie in der Online-Datenbank der Sächsischen Suchtkrankenhilfe.
Suchtselbsthilfe
Eine Selbsthilfegruppe ist eine Gemeinschaft von Menschen, die ein gemeinsames beziehungsweise ähnliches Problem im Zusammenhang mit Suchterkrankungen als Betroffener beziehungsweise Angehöriger haben und sich zu dessen Bearbeitung und Bewältigung regelmäßig treffen. In Sachsen gibt es circa 340 Suchtselbsthilfegruppen.