Organ- und Gewebespende
In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz die Voraussetzungen für die Organ- und Gewebespende. Auf den folgenden Seiten wird insbesondere über die Organspende informiert. Das Transplantationsgesetz unterscheidet dabei zwischen der Spende eines Verstorbenen (postmortale Organspende) und der eines Lebenden(Lebendorganspende).
Themengebiete
Postmortale Organspende
Voraussetzung für die Organentnahme bei einem Verstorbenen ist dessen zu Lebzeiten erklärte Einwilligung, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, sowie die Feststellung des Hirntodes.
Lebendorganspende
Die Lebendorganspende ist nach dem Transplantationsgesetz nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.