Akademische Heilberufe
Zu den akademischen Heilberufen zählen:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Psychotherapeuten
(Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
Die Ausbildung zum Arzt, Zahnarzt oder Apotheker erfolgt durch ein mindestens 6-jähriges Studium an einer Universität und schließt mit einer Staatsprüfung ab. Zuständige Behörde für die Erteilung der Approbation sind die Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig. Örtlich zuständig ist die Landesdirektion in dessen Territorium die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Ärzte müssen zudem eine mindestens 5-jährige Weiterbildung zum Facharzt absolvieren, um sich als Vertragsarzt (Kassenarzt) niederlassen zu können. Zuständig für die Weiterbildung ist in Sachsen die Sächsische Landesärztekammer.