Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Allgemeine Informationen
Frauen haben frühestens von Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Männer frühestens von Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen:
ab dem Alter von 20 Jahren: jährliche Genitalbereichsuntersuchung
- gezielte Befragung (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen)
- Inspektion des Gebärmuttermundes
- Krebsabstrich und zytologische Untersuchung
- gynäkologische Tastuntersuchung
- Beratung
ab dem Alter von 30 Jahren ergänzend: jährliche Brust- und Hautuntersuchung
- gezielte Befragung (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen/Beschwerden der Haut und der Brust)
- Abtasten der Brüste und der dazugehörigen Lymphknoten
- Anleitung zur Brustselbstuntersuchung
- Inspektion der Haut und unklarer Hautveränderungen
ab dem Alter von 50 Jahren bis zum 69. Lebensjahr: alle zwei Jahre Mammografie-Screening
- ab dem Alter von 50 Jahren ergänzend: Dickdarm- und Rektumuntersuchung
- Befragung zu Stuhlauffälligkeiten und Beratung zum Dickdarmkrebs
- Abtasten des Enddarms
- Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut
ab dem Alter von 55 Jahren: entweder eine komplette Darmspiegelung, die bei unauffälligem Befund nach frühestens zehn Jahren einmal wiederholt werden kann oder Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut alle zwei Jahre
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer:
ab dem Alter von 45 Jahren: Prostata-, Genital- und Hautuntersuchung
- gezielte Befragung
- Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus
- Tastuntersuchung von Hoden, Penis und Lymphknoten der Leisten
- Betrachtung der gesamten Haut (im Rahmen der Prostatauntersuchung)
ab dem Alter von 50 Jahren ergänzend: Dickdarm- und Rektumuntersuchung
- Befragung zu Stuhlauffälligkeiten und Beratung zum Dickdarmkrebs
- Abtasten des Enddarms
- Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut
ab dem Alter von 55 Jahren: entweder eine komplette Darmspiegelung, die bei unauffälligem Befund nach frühestens zehn Jahren einmal wiederholt werden kann oder Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut alle zwei Jahre
Zuständige Stelle
Ihr Hausarzt oder ein Facharzt
Kosten
Die gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von allen gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden. Für privat Versicherte gelten diese Regelungen zwar nicht, aber in der Regel übernehmen die privaten Versicherungen die Früherkennungsmaßnahmen im gleichen Umfang.