Sächsische Landesdirektion
Die Sächsische Landesdirektion als staatliche Mittelinstanz hat die Aufgabe einer klassischen regionalen Bündelungsbehörde zwischen Sächsischer Staatsregierung auf der einen Seite und kommunaler Ebene auf der anderen Seite zu erfüllen:
- Rechtsaufsicht über die kommunalen Körperschaften wie Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände, Gemeinden
- Fachaufsicht über die nachgeordneten staatlichen Behörden und über die kommunalen Behörden im Bereich der übertragenen Aufgaben
- Dienstaufsichtsbehörde über die nachgeordneten staatlichen Behörden sowie über die Landräte und Oberbürgermeister.
- Eigene zugewiesene Aufgaben
- Widerspruchsbehörde bei allen Entscheidungen, die von den unteren kommunalen Behörden ergangen sind.
- Bewilligungsstelle für staatliche Zuschüsse (Fördergelder)