Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter
- überwachen öffentliche Einrichtungen auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene und bekämpfen Infektionsgefahren
- üben Berufsaufsicht über die medizinischen Berufe aus
- klären die Bevölkerung in Fragen der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Gesundheit (Gesundheitshilfe) auf und beraten sie über die Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung, insbesondere durch
- Schwangerschafts- und Familienberatung, Sexualberatung
- Untersuchung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge in Kindertagesstätten und Schulen
- Untersuchung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Fragen der Zahngesundheit
- Beratung zu Fragen einer gesundheitsbewussten und altersgerechten Lebensweise und Aufklärung über die Folgen falscher Ernährung, des Rauchens und des Alkoholmissbrauchs
- Beratung der Bevölkerung in sportmedizinischen Fragen und Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung des Breiten- und Behindertensports
- Beratung von Menschen, die an einer chronischen Erkrankung oder an einer Behinderung leiden, und von Tumorpatienten
- Beratung und Betreuung von Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheit leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie von deren Angehörigen
- Beratung von Menschen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, insbesondere über Schutz- und Vorbeugemaßnahmen Beratung der Bevölkerung zu Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes