Medizinische Versorgung
Zu einem leistungsfähigen Gesundheitswesen gehören moderne, bezahlbare Institutionen, die dafür Sorge tragen, dass jeder im Falle von Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit alle medizinisch notwendigen Leistungen und sozialen Hilfen in Anspruch nehmen kann. In Sachsen existiert ein flächendeckendes Netz an medizinischen Einrichtungen, die die medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger jederzeit gewährleisten.
Themengebiete
Sächsische Landarztquote
Am 1. April 2022 startet das Bewerbungsverfahren für die Sächsische Landarztquote zum Wintersemester 2022/2023. Erstmalig werden im Freistaat Sachsen rund 40 Studienplätze für Humanmedizin an Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben.
Ausbildungsbeihilfe Medizinstudierende
Sie wollen helfen und heilen und möchten Medizin studieren - eine gute Wahl, denn unser Freistaat Sachsen braucht junge und engagierte Ärztinnen und Ärzte.
Übernahme von Studiengebühren für Medizinstudierende in Ungarn (Pécs)
Das Programm der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen« wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz unterstützt, so dass 2020 mehr Studierende am Programm teilnehmen können.
Patientenrechte
Zu den Patientenrechten zählen insbesondere das Recht auf sorgfältige Aufklärung vor einer ärztlichen Behandlung und das Recht auf qualifizierte Behandlung mit daran anknüpfenden Rechten, zum Beispiel dem Recht auf Einsicht in die eigenen Patientenakten.
Gemeinsames Landesgremium im Freistaat Sachsen
Im Freistaat Sachsen wurde ein Gemeinsames Landesgremium nach Maßgabe des § 90a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet. Das Ziel der Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums ist die Optimierung der medizinischen Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
Ambulante medizinische Versorgung
Die ambulante medizinische Versorgung wird in erster Linie von niedergelassenen Kassenärzten wahrgenommen. Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf dem »Hausarztmodell«.
Stationäre medizinische Versorgung in Krankenhäusern
In Sachsen sichert ein flächendeckendes, funktional abgestuftes System von Krankenhäusern die bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung.
Psychiatrische Versorgung
Die Sächsische Staatsregierung verpflichtet sich in ihrer Psychiatriepolitik dem Grundsatz, psychisch kranken Bürgern alle notwendigen und angemessenen Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten zu gewähren.
Arzneimittelversorgung/Apotheken
Die Apotheken in ganz Sachsen gewährleisten eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung unter bürgerfreundlichen Bedingungen.
Medizinprodukteversorgung
Unsere Gesundheit wird nicht nur durch die Qualität der Therapie und die Arbeit der Therapierenden, sondern auch durch die Sicherheit, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der dabei eingesetzten Medizinprodukte erhalten und verbessert. Dies wird durch eine qualitätsgesicherte und zentral gesteuerte Überwachung gewährleistet.
Telemedizin
Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung für den Patienten und die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Einrichtungen zu verbessern.
Transplantation/Organ- und Gewebespende
In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz die Voraussetzungen für die Organspende. Es unterscheidet dabei postmortaler Organspende und Lebendorganspende.