Schutzimpfungen
Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten schützen den Einzelnen vor Erkrankung und die Allgemeinheit vor der epidemischen Ausbreitung einer Krankheit. Geimpfte Personen bauen gegen die betreffende Krankheit einen Immunschutz auf und erkranken in der Regel nicht. Sie unterbrechen die Infektionskette von Mensch zu Mensch. Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen der Krankheitsverhütung.
Die Teilnahme an Schutzimpfungen ist grundsätzlich freiwillig. Der sächsische Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene enthält öffentlich empfohlene Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Pertussis (Keuchhusten), Haemophilus-influenzae-Typ-b-Infektionen, Hepatitis B, Influenza (Grippe), Masern, Mumps, Pneumokokkeninfektionen, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Röteln und Varizellen (Windpocken). Öffentlich empfohlen sind auch Schutzimpfungen, die bei besonderem Anlass,
Impfungen nach dem sächsischen Impfkalender sind als Kassenleistung beim Hausarzt oder bei anderen zum Impfen qualifizierten Ärzten in der Regel kostenfrei. Das Gesundheitsamt bietet darüber hinaus bestimmte öffentlich empfohlene Schutzimpfungen unentgeltlich an. Die Kosten für Schutzimpfungen bei berufsbedingtem Risiko hat im Allgemeinen der Arbeitgeber zu tragen. Reiseimpfungen sind in der Regel kostenpflichtig.
Zu jeder Impfung gehört eine Impfberatung. Der Impfling oder dessen Sorgeberechtigter muss ausreichend über den Zweck und die Risiken der Impfung informiert werden. Impfungen werden im Impfbuch dokumentiert. Es empfiehlt sich, das Impfbuch zu jeder Vorstellung beim Arzt (behandelnder Arzt, Schularzt, Impfarzt) mitzubringen.
