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Gesundheitlicher Verbraucherschutz

04.01.2010 - Vorsicht bei dem Verzehr von Energy Shots

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Presseinformation Nr. 001; 04.01.2010


Vorsicht bei dem Verzehr von Energy Shots
Konsum nur unter strenger Beachtung der Verzehrsempfehlung


Das Hessische Verbraucherschutzministerium hat am Montag dazu aufgerufen, sogenannte Energy Shots nur unter strenger Beachtung der jeweiligen Verzehrsempfehlung zu konsumieren. Größere Überschreitungen könnten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Bei Nichtbeachtung der jeweiligen Verzehrsempfehlung kann es zu Nervosität, Schlaflosigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen und teilweise auch zu Wahrnehmungsstörungen, Vergiftungen und Verwirrtheitszuständen kommen. Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen sollten auf den Verzehr von Energy Shots und Energy Drinks verzichten.
Hintergrund ist die Markteinführung von Konzentraten herkömmlicher Energiegetränke - Energy Shots -, die vergleichsweise hohe Gehalte an Koffein und Taurin sowie der energiehaltigen Stoffe Glucuronolacton und Inosit enthalten.
Beim Verzehr von Energy Shots sollte sich der Verbraucher daher an die auf der Verpackung angegebene Verzehrsempfehlung halten. Ein gleichzeitiger Konsum von Energy Shots mit Energy Drinks und Alkohol sollte laut Verbraucherschutzministerium aufgrund möglicher gesundheitlicher Nebenwirkungen vermieden werden.
Jugendliche, die sich für einen Diskothekenbesuch fit machen wollen, indem sie unter Missachtung der jeweiligen Verzehrsempfehlung größere Mengen dieser Koffein und Taurin enthaltenden Erzeugnisse zusammen mit Alkohol zu sich nehmen, setzen sich einem erhöhten gesundheitlichen Risiko aus.
Ein kausaler Zusammenhang mit aufgetretenen Todesfällen nach dem Verzehr von Energy Drinks konnte nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR - bisher nicht hergestellt werden.

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