Stationäre medizinische Versorgung in Krankenhäusern
In Sachsen sichert ein flächendeckendes, funktional abgestuftes System von Krankenhäusern die bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung. Wichtigstes Planungsinstrument der eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäuser ist der Krankenhausplan des Freistaates Sachsen. Darin sind die Grundsätze und Leitlinien der Krankenhausplanung, Festlegungen zu den Versorgungsaufträgen und konkreten Kapazitäten in den einzelnen Krankenhäusern sowie Angaben zu speziellen Versorgungsstrukturen festgelegt. Neue medizinische und technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Veränderungen in der Altersstruktur der Einwohner auf Grund der demografischen Entwicklung sowie die Notwendigkeit einer ökonomischen Ressourcennutzung erfordern die ständige Anpassung der Kapazitäten. Der Krankenhausplan wird darum in der Regel alle zwei Jahre überarbeitet.
Die demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2020 wurde mit der 4. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen im Jahr 2007 aktualisiert. In Zusammenarbeit des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz mit dem Statistischen Landesam wurden die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Krankenhausbehandlungen bis zum Jahr 2020 im Freistaat Sachsen berechnet und in einer Broschüre veröffentlicht. Darin sind für jeden Landkreis die Vorausberechnungen der Patientenfälle und Belegungstage nach Altersgruppen und den wichtigsten Hauptdiagnoseklassen bis 2020 dargestellt.
Die Vorausberechnung für die stationäre Versorgung der Altergruppe unter 15 Jahren bis 2020 nach Landkreisen stehen in einem gesonderten Dokument zum Downloaden zur Verfügung.
