Amtlicher Tierarzt/amtliche Tierärztin
Mit fleischhygienerechtlichen Untersuchungs- und Überwachungsaufgaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 226 vom 25.06.2004) können von der zuständigen Behörde auch niedergelassene Tierärzte beauftragt werden. Sie können dann als Amtliche Tierärzte tätig werden, wenn sie die in der genannten Verordnung aufgeführten besonderen Kenntnisse erworben haben.
Vorrangige Aufgaben
- Informationen zur Lebensmittelkette prüfen
- Schlachttieruntersuchung
- Wohlbefinden der Tiere feststellen
- Fleischuntersuchung
- Inspektion des Umgangs mit spezifiziertem Risikomaterial und anderen tierischen Nebenprodukten
- Durchführung von Labortests.
