Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch schließt auch eine Regelung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher infolge mit Lebensmitteln verwechselbarer Produkte ein. Danach sind Produkte verboten, die aufgrund ihrer äußeren Erscheinung mit Lebensmitteln verwechselt werden können und deshalb zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden könnten, wodurch die Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des Verdauungskanals entstehen kann. Diese Vorschrift soll insbesondere Kinder schützen. Beispiele aus der Überwachung sind Duschbad in Sekt- oder Milchflasche, Badetabletten in Form von Traubenzuckerbonbons oder Scherzimitationen von Lebensmitteln aus Kunststoff (zum Beispiel Radiergummi in Lebensmittelform). In den letzten Jahren wurden mehrere Erzeugnisse, die mit Lebensmitteln verwechselt werden und dadurch zu Gesundheitsgefahren führen können, beanstandet. Diese Produkte wurden daraufhin vom Markt genommen.
