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Gesunde Sachsen

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Psychiatrische Versorgung

Die Sächsische Staatsregierung verpflichtet sich in ihrer Psychiatriepolitik dem Grundsatz, psychisch kranken Bürgern alle notwendigen und angemessenen Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten für eine möglichst weitgehende Gesundung zu gewähren und die Angehörigen bei der Bewältigung belastender Situationen zu unterstützen.

Konkretisiert wurde diese Zielstellung in folgenden Dokumenten:

  • im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan von 2011,
  • im Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplan von 1993,
  • im Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten vom 16. Juni 1994,
  • in der dazu erlassenen Verordnung zur Festlegung von Einzugsgebieten für die psychiatrische Krankenhausversorgung von 1997,
  • in der Richtlinie zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe von 2006,
  • in den Arbeitshilfen - Psychiatrie und Suchthilfe von 1999 mit Ergänzungsblatt BADO-K (Seite 14)
  • und in weiteren fachlichen Verlautbarungen wie dem Netzplan sozialtherapeutischer Wohnstätten für chronisch psychisch Kranke und chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke.

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Weiterführende Informationen

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz