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Gesunde Sachsen

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Suchthilfe

Im Hinblick auf die vielfältigen Ursachen und Entstehungsbedingungen von Suchterkrankungen versteht die Sächsische Staatsregierung die Sucht- und Drogenbekämpfung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten erfolgreich bewältigt werden kann. Sie verfolgt ein Konzept zur Sucht- und Drogenbekämpfung, das von den Säulen Prävention, Hilfen, Therapie sowie Repression getragen wird.

Konkretisiert wurde diese Zielstellung u. a. in folgenden Dokumenten:

  • im Ersten Landesplan zur primären Suchtvorbeugung von 2001
  • im Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplan von 1993
  • im Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 16. Juni 1994
  • in der Richtlinie zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe von 2006
  • und in den Arbeitshilfen – Psychiatrie und Suchthilfe [Download,*.pdf, 1,68 MB] von 1999.

Ambulante, stationäre und komplementäre Versorgung

Da es sich bei Suchterkrankungen um psychische Erkrankungen handelt, werden die Informationen zur stationären Krankenhausversorgung sowie zur komplementären und ambulanten Versorgung von suchtkranken Menschen in Verbindung mit den Informationen zur psychiatrischen Versorgung zur Verfügung gestellt.

Die Sächsische Staatsregierung fühlt sich dementsprechend in ihrer Suchtpolitik dem Grundsatz verpflichtet, suchtkranken Bürgern alle notwendigen und angemessenen Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten für eine möglichst weitgehende Gesundung zu gewähren und die Angehörigen bei der Bewältigung belastender Situationen zu unterstützen.

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Weiterführende Informationen

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz