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Gesunde Sachsen

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Gesundheitsfachberufe

  • Altenpflegerin/Altenpfleger
  • Diätassistentin/Diätassistent
  • Ergotherapeutin/Ergotherapeut
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger 
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger 
  • Logopädin/Logopäde
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister
  • Orthoptistin/Orthoptist
  • pharmazeutisch-technische Assistentin/pharmazeutisch-technischer Assistent 
  • Physiotherapeutin/Physiotherapeut
  • Podologin/Podologe
  • Rettungsassistentin/Rettungsassistent 
  • technische Assistentin in der Medizin/technischer Assistent in der Medizin

Die Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen erfolgt an Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe. Die Ausbildungen schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Für die staatliche Prüfung als Altenpfleger/in ist die Sächsische Bildungsagentur zuständig, für alle anderen Pflege- und Gesundheitsfachberufe die Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden oder Leipzig, je nachdem, in welchem Direktionsbezirk sich die ausbildende Berufsfachschule befindet.

Erteilen der Erlaubnis in einem Gesundheitsfachberuf

Zuständig für das Erteilen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).

Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen

Weiterbildung
  • dient dem Erwerb weiterführender Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen und
  • führt zur arbeitsfeldbezogenen oder funktionsbezogenen Spezialisierung,
  • schließt mit einem berufsqualifizierenden Abschluss ab.

Voraussetzung
für die Aufnahme einer Weiterbildung

  • die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf und
  • die Erfüllung besonderer Zugangsvoraussetzungen, die in der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe geregelt sind.

Staatlich anerkannte Weiterbildungsabschlüsse können an staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen erworben werden.

Staatliche Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen

Das Verfahren der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen regelt das Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe. Weitere Informationen zu den Weiterbildungseinrichtungen finden Sie hier:

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Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen zur Ausbildung in der Altenpflege finden Sie auf der Seite:

Informationen über das Erteilen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf finden Sie hier:

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz