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Gesunde Sachsen

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Impfschutz

Ziel von Impfungen ist es, vor Infektionskrankheiten zu schützen, bei denen schwere Komplikationen wie zum Beispiel Hirnhautentzündung, Schädigungen des Herzmuskels, Lähmungen oder Unfruchtbarkeit auftreten können, die in einigen Fällen auch mit dem Tod enden.

In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, treffen Sie selbst. Moderne Impfstoffe sind sehr gut verträglich. Unerwünschte, schwerwiegende Nebenwirkungen werden nur in sehr seltenen Fällen beobachtet.

Was können Sie selbst zur Vorsorge tun?

Lassen Sie sich regelmäßig entsprechend der jeweils gültigen Impfempfehlungen impfen. Außerdem sollten Sie erhöhte Infektionsrisiken nach Möglichkeit meiden (zum Beispiel durch die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln wie Händewaschen oder das Vermeiden von unnötigem Kontakt mit Erkrankten, aber auch die Verwendung von Kondomen bei Sex außerhalb fester Partnerschaften).

Aktivitäten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Bei Säuglingen und Kleinkindern ist der Impfschutz im Rahmen der routinemäßigen ärztlichen Untersuchungen noch relativ gut. Bei Schulkindern und Jugendlichen sinkt jedoch die Durchimpfungsrate, da Arztbesuche in dieser Altersgruppe seltener sind.
Deshalb unterstützen die Gesundheitsämter die Kinder- und Jugend- sowie die Hausärzte in ihren Bemühungen, die Impflücken zu schließen durch folgende Aktivitäten:

  • Sie erheben im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen den Impfstatus aller Kinder und sehen die Impfbücher während der Schulzeit im Hinblick auf Impflücken durch.
  • Sie beraten und klären die Bevölkerung über Impfungen auf, zum Beispiel im Rahmen von Gesundheitstagen, Impfprojekten und Impfsprechstunden.
  • Sie bieten kostenlose Impfungen im Rahmen öffentlicher Impftermine in den Schulen und im Gesundheitsamt entsprechend der Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission an.

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Weiterführende Informationen

Informationen zur Influenza in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz