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Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter

Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) überwachen:

  • den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,
  • Schlachtbetriebe und die Einhaltung der fleischhygienischen Bestimmungen; sie führen die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch,
  • die Ein- und Ausfuhr von Rohstoffen für die Lebensmittelproduktion sowie von Lebensmitteln und Tieren einschließlich der Kontrolle in EG-Grenzuntersuchungsstellen,
  • die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten einschließlich der Tierseuchenbekämpfung,
  • den Verkehr mit Tierarzneimitteln im Groß- und Einzelhandel in Verbindung mit dem Betreiben tierärztlicher Hausapotheken sowie mit Zusatzstoffen und Vormischungen für Futtermittel,
  • Tierkliniken, Tierheime und Tierkörperbeseitigungsanstalten,
  • die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen.

Die LÜVÄ klären die Bevölkerung auf über:

  • die Gefahren der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten,
  • den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,
  • das Lebensmittelrecht, insbesondere in Fragen des Verbraucherschutzes,
  • die artgerechte und umweltverträgliche Haltung von Tieren und den Tierschutz.

Anschriftenverzeichnis der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter

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© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz