Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) überwachen:
den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,
Schlachtbetriebe und die Einhaltung der fleischhygienischen Bestimmungen; sie führen die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch,
die Ein- und Ausfuhr von Rohstoffen für die Lebensmittelproduktion sowie von Lebensmitteln und Tieren einschließlich der Kontrolle in EG-Grenzuntersuchungsstellen,
die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten einschließlich der Tierseuchenbekämpfung,
den Verkehr mit Tierarzneimitteln im Groß- und Einzelhandel in Verbindung mit dem Betreiben tierärztlicher Hausapotheken sowie mit Zusatzstoffen und Vormischungen für Futtermittel,
Tierkliniken, Tierheime und Tierkörperbeseitigungsanstalten,
die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen.
Die LÜVÄ klären die Bevölkerung auf über:
die Gefahren der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten,
den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,
das Lebensmittelrecht, insbesondere in Fragen des Verbraucherschutzes,
die artgerechte und umweltverträgliche Haltung von Tieren und den Tierschutz.
Anschriftenverzeichnis der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter