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Gesunde Sachsen

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Medizinische Versorgung

Titelabbildung: Ärztin betrachtet Röntgenbild. Älterer Mann schaut über den Rand seiner Brille.

Beste Versorgung zum Schutz der Gesundheit - das Sächsische Gesundheitswesen
(© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)

Zu einem leistungsfähigen Gesundheitswesen gehören moderne, bezahlbare Institutionen, die dafür Sorge tragen, dass jeder im Falle von Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit alle medizinisch notwendigen Leistungen und sozialen Hilfen in Anspruch nehmen kann. In Sachsen existiert ein flächendeckendes Netz an medizinischen Einrichtungen, die die medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger jederzeit gewährleisten.

Themengebiete

Ambulante medizinische Versorgung

Die ambulante medizinische Versorgung wird in erster Linie von niedergelassenen Kassenärzten wahrgenommen. Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf dem »Hausarztmodell«.

Stationäre medizinische Versorgung in Krankenhäusern

In Sachsen sichert ein flächendeckendes, funktional abgestuftes System von Krankenhäusern die bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung.

Psychiatrische Versorgung

Die Sächsische Staatsregierung verpflichtet sich in ihrer Psychiatriepolitik dem Grundsatz, psychisch kranken Bürgern alle notwendigen und angemessenen Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten zu gewähren.

Telemedizin

Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung für den Patienten und die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Einrichtungen zu verbessern.

Suchthilfe

Im Hinblick auf die vielfältigen Ursachen und Entstehungsbedingungen von Suchterkrankungen versteht die Sächsische Staatsregierung die Sucht- und Drogenbekämpfung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten erfolgreich bewältigt werden kann.

Transplantation

In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz die Voraussetzungen für die Organspende. Es unterscheidet dabei postmortaler Organspende und Lebendorganspende.

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© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz