1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Gesunde Sachsen

Inhalt

Altenpflege-Ausbildung

Altenpflegerinnen und Altenpfleger mit 2-jähriger Ausbildung sind Pflegefachkräfte!

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass 2-jährig ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger aus berufsrechtlicher Sicht 3-jährig ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpflegern gleichgestellt sind. Eine auf der Grundlage der Schulordnung Fachschule (FSO) erteilte Urkunde als »Staatlich anerkannte Altenpflegerin« oder »Staatlich anerkannter Altenpfleger« gilt als Erlaubnis zu Führen der Berufsbezeichnung »Altenpflegerin« oder »Altenpfleger« nach dem Altenpflegegesetz weiter (vergleiche § 29 Altenpflegegesetz). Deshalb ist ein erneutes Erteilen einer Berufserlaubnis nicht erforderlich.

Siehe auch nachfolgende Information.

Altenpflegerinnen und Altenpfleger

Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung

Das Projekt »Servicenetzwerk Altenpflegausbildung« wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Ziel des Projektes ist es,

  • die Ausbildungsbereitschaft von potentiellen Ausbildungsbetrieben (Heimen, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen) der Altenpflege zu fördern und
  • die Qualitätsentwicklung in ausgewählten Bereichen der Altenpflegeausbildung zu unterstützen.

Die Servicestellen übernehmen

  • die Information und Beratung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen,
  • bieten Fortbildungen für das Fachpersonal an,
  • stellen Informationen und Materialien für die Altenpflegeausbildung gedruckt und digital unter http://www.altenpflegeausbildung.net/ zur Verfügung.

Eine der regionalen Servicestellen befindet sich in Leipzig.

Marginalspalte

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz