Amtliche Lebensmittelüberwachung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Gesundheit und dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung. Als hoheitliche Aufgabe obliegt sie den einzelnen Bundesländern. Den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die amtliche Lebensmittelüberwachung geben die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vor.
Überwacht werden Lebensmittel, Zusatzstoffe, Tabakerzeugnisse, Wein, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Instrumente der Überwachung sind turnusmäßige Betriebskontrollen, die Entnahme amtlicher Proben nach Stichprobenplan und bei Verdacht sowie die Untersuchung und Beurteilung dieser Proben und die Ahndung von hierbei bzw. hierdurch festgestellten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist Bestandteil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Überwacht werden Lebensmittel, Zusatzstoffe, Tabakerzeugnisse, Wein, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Instrumente der Überwachung sind turnusmäßige Betriebskontrollen, die Entnahme amtlicher Proben nach Stichprobenplan und bei Verdacht sowie die Untersuchung und Beurteilung dieser Proben und die Ahndung von hierbei bzw. hierdurch festgestellten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist Bestandteil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Struktur
Im Freistaat Sachsen ist die amtliche Lebensmittelüberwachung nach Landesrecht wie folgt strukturiert:
- Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) ist oberste Landesbehörde. Ihm obliegt die Koordination, Organisation, Fach- und Dienstaufsicht über die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) sowie die Fachaufsicht über die Landesdirektionen.
- Die Landesdirektionen sind höhere Lebensmittelüberwachungsbehörden. Ihnen obliegt die Fachaufsicht über die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie sind Widerspruchsbehörden und zuständig für die EG-Zulassung von Lebensmittelbetrieben.
- Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte sind untere Lebensmittelüberwachungsbehörden. Sie sind Überwachungs- und Vollzugsbehörden sowie Ansprechpartner für die Bürger bei Verdacht auf verdorbene Lebensmittel oder sonstige Beanstandungen.
- Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) ist für die Untersuchung und Begutachtung von Proben verantwortlich.
