Tollwut
Tollwutsituation in Sachsen
Bei den seit 1995 in Ostsachsen auftretenden Tollwutfällen handelt es sich um Einschleppungen aus dem benachbarten Grenzgebiet in Tschechien und Polen. Seit Frühjahr 1997 konnte in den nördlich der A 4 und westlich der Elbe sowie östlich der Elbe liegenden Gebieten des Regierungsbezirkes Leipzig die Immunisierung eingestellt werden, so musste nur noch ein weiträumiger Schutzgürtel zur Grenze nach Polen und Tschechien geimpft werden.
Seit dem Jahr 2003 wurden des weiteren westsächsische Gebiete aus der Immunisierung ausgegliedert, da in diesen Regionen seit acht Jahren kein Tollwutfall festgestellt wurde und von Seiten der angrenzenden Tschechischen Republik auch keine besondere Tollwutgefahr mehr ausgeht. Während im Jahr 2004 zur Bekämpfung der Tollwut bei Füchsen noch 274.400 Köder ausgebracht wurden, konnte im Zusammenhang mit der günstigen Tollwutsituation auch in den Grenzgebieten der anliegenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union 2005 die orale Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut im Freistaat Sachsen eingestellt werden. Die Tollwutverordnung wurde in der Neufassung vom Oktober 2010 an die Situation, dass Deutschland seit 2009 „Tollwutfrei“ gilt, angepasst. Eine verstärkte Bejagung der Füchse wird nur noch bei einer Gefahr der Eintragung der Krankheit durch das Auftreten der Tollwut in angrenzende Gebiete bzw. in Sachsen selbst durchgeführt werden. Durch ein flächendeckendes Monitoring v.a. von Füchsen stellt ein wichtiges Instrument dar, die Gefahr der Wiedereinschleppung zu reduzieren.
Die Tollwutüberwachungsuntersuchungen in Sachsen werden an der LUA Sachsen durchgeführt.
