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Gesunde Sachsen

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Amtsärztlicher Dienst

Der Amtsärztliche Dienst der Gesundheitsämter erstellt

  • amtliche Zeugnisse, die durch Gesetz, Rechtsverordnung oder bindende Verwaltungsvorschrift gefordert sind,
  • Gutachten für Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung oder der Gerichte und
  • Spezifische Gutachten.

Begutachtungsanlässe sind zum Beispiel:

  • Untersuchungen für Angestellte des Öffentlichen Dienstes: geforderte Einstellungsuntersuchungen, Nachweis der Arbeitsfähigkeit, Untersuchungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Untersuchungen für Beamte: Gesundheitliche Eignung, Dienstunfähigkeit, Versetzung in den Ruhestand
  • Leistungsgewährungen wie zum Beispiel
    • Begutachtungen gemäß Sozialgesetzbuch
    • Anträge auf Reha-Verfahren
    • Leistungen der Beihilfeverordnung
    • Medizinische Hilfe für Asylbewerber
  • Unterbringungsverfahren
  • Haft/Verhandlungsfähigkeit
  • Abschiebeverfahren
  • Betreuungsverfahren
  • Schul- und Sportfähigkeit
  • Prüfungserleichterungen und Prüfungsrücktritte
  • Adoption
  • Gutachten gemäß Fahrerlaubnisverordnung.

Der Amtsärztliche Dienst der Gesundheitsämter ist zuständig für

  • die Medizinalaufsicht,
    • Überwachung des öffentlichen Heilberuferechts
    • Überwachung der selbstständigen Berufsausübung der gesetzlich geregelten Heilberufe, der Apotheker und Desinfektoren
  • das Leichen- und Bestattungswesen, Mortalitätsstatistik und  
  • das Heilpraktikerwesen
    • Kontrolle, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt
    • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers auf Heilpraktikererlaubnis (In Sachsen wird dies durch das Gesundheitsamt Görlitz gewährleistet.)

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