Amtsärztlicher Dienst
Der Amtsärztliche Dienst der Gesundheitsämter erstellt
- amtliche Zeugnisse, die durch Gesetz, Rechtsverordnung oder bindende Verwaltungsvorschrift gefordert sind,
- Gutachten für Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung oder der Gerichte und
- Spezifische Gutachten.
Begutachtungsanlässe sind zum Beispiel:
- Untersuchungen für Angestellte des Öffentlichen Dienstes: geforderte Einstellungsuntersuchungen, Nachweis der Arbeitsfähigkeit, Untersuchungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Untersuchungen für Beamte: Gesundheitliche Eignung, Dienstunfähigkeit, Versetzung in den Ruhestand
- Leistungsgewährungen wie zum Beispiel
- Begutachtungen gemäß Sozialgesetzbuch
- Anträge auf Reha-Verfahren
- Leistungen der Beihilfeverordnung
- Medizinische Hilfe für Asylbewerber
- Unterbringungsverfahren
- Haft/Verhandlungsfähigkeit
- Abschiebeverfahren
- Betreuungsverfahren
- Schul- und Sportfähigkeit
- Prüfungserleichterungen und Prüfungsrücktritte
- Adoption
- Gutachten gemäß Fahrerlaubnisverordnung.
Der Amtsärztliche Dienst der Gesundheitsämter ist zuständig für
- die Medizinalaufsicht,
- Überwachung des öffentlichen Heilberuferechts
- Überwachung der selbstständigen Berufsausübung der gesetzlich geregelten Heilberufe, der Apotheker und Desinfektoren
- das Leichen- und Bestattungswesen, Mortalitätsstatistik und
- das Heilpraktikerwesen
- Kontrolle, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers auf Heilpraktikererlaubnis (In Sachsen wird dies durch das Gesundheitsamt Görlitz gewährleistet.)
