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Staatlich geprüfte(r) Lebensmittelchemiker/in

Zugangsbedingung für die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in ist die Hochschulreife.

Die Ausbildung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker gliedert sich in:

  • ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern und
  • eine berufspraktische Ausbildung von zwölf Monaten in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

Die Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker gliedert sich in:

  • Die Erste Staatsprüfung
    Der erste Prüfungsabschnitt soll mit Abschluss des vierten Semesters, der zweite Prüfungsabschnitt soll mit Abschluss des achten Semesters beendet werden
  • Die Zweite Staatsprüfung
    Der dritte Prüfungsabschnitt soll in der Regel am Ende der berufspraktischen Ausbildung abgelegt werden

Informationen zur berufspraktischen Ausbildung

Während der berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse angewandt, vertieft und erweitert werden. Diese Ausbildung findet in Sachsen in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) statt und richtet sich nach der Lebensmittelchemikerausbildungs- und Prüfungsverordnung (LMChemAPVO).

Beginn der Ausbildung
Die Ausbildung an der LUA Sachsen beginnt jährlich am 1. Oktober.

Dauer der Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung endet in der Regel nach 12 Monaten zum 30. September (Ausnahmen siehe § 3 Abs. 4 LMChemAPVO) mit Bestehen des dritten Prüfungsabschnittes.

Zahl der Ausbildungsplätze
Es stehen 10 Ausbildungsplätze pro Jahr zur Verfügung. Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt über ein Auswahlverfahren, wobei einer der zur Verfügung stehenden Plätze Wiederbewerbern vorbehalten ist.

Ausbildungsorte
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt an den LUA-Standorten Chemnitz und Dresden. Außerdem findet eine mindestens 4-wöchige Hospitation in einem der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter Sachsens (LÜVÄ) statt.

Ausbildungsvergütung
Die Praktikanten erhalten eine monatliche Vergütung nach Maßgabe der Praktikantenrichtlinien der Tarifgemeinschaft der Länder vom 17. März 2010 in der jeweils geltenden Fassung. Sie beträgt derzeit

  • in den ersten sechs Monaten 790 € und
  • ab dem siebten Monat 1050 €.

Während der Ausbildung entstehende Kosten für Reise und Unterkunft werden durch die Praktikanten getragen. Zuschüsse oder Erstattungen dieser Kosten sowie eine Umzugskostenvergütung sind ausgeschlossen.

Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung
Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung an der LUA ist ein Studium der Lebensmittelchemie, welches mit dem zweiten Prüfungsabschnitt abgeschlossen wurde (erste Staatsprüfung, Master oder Diplomprüfung). Entsprechende Nachweise müssen bis spätestens 31. August nachgereicht werden, falls sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen.

Bewerber, die diese Unterlagen nicht bis zu dem genannten Termin vorgelegt haben, können die Ausbildung an der LUA zum 01.10. nicht beginnen. Der Ausbildungsplatz wird dem nächsten Bewerber auf der aktuellen Warteliste angeboten.

Die berufspraktische Ausbildung an der LUA Sachsen ist für alle Bewerber mit entsprechendem Abschluss zugänglich. Es ist jedoch erforderlich, dass die Inhalte der Ausbildung und Prüfungen im Zweiten Prüfungsabschnitt denen der LMChemAPVO entsprechen.

Bewerbung

Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz muss bis zum 31. März für das am 1. Oktober beginnende Ausbildungsjahr im SG Personal der LUA eingegangen sein. Bewerbungsunterlagen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die:

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen
SG Personal
Jägerstraße 8/10
01099 Dresden
Ansprechpartner: Frau Trück (Liane.Trueck@lua.sms.sachsen.de)

Es wird gebeten, bei Anfragen per E-Mail Ihre vollständige Adresse anzugeben. E-Mail-Schreiben, die die absendende Stelle nicht oder unzureichend erkennen lassen, werden grundsätzlich nicht bearbeitet.

Erforderliche Unterlagen
In Verbindung mit der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • tabellarischer Lebenslauf 
  • Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Zeugnis des ersten und zweiten Prüfungsabschnittes/ Diplomzeugnis (beglaubigte Kopien), ansonsten Notenspiegel von der Universität
  • ggf. Diplom
  • ggf. Teilnahmenachweis an einer Vorlesung Qualitätsmanagement
  • ggf. Teilnahmenachweis an einer Vorlesung Verwaltungsrecht
  • ggf. schriftliche Absagen auf bereits erfolgte Bewerbungen an der LUA Sachsen
  • erforderlichenfalls ist eine Erklärung beizufügen, dass die noch ausstehenden Unterlagen bis zum 31. August nachgereicht werden

Sie erhalten circa zwei Wochen nach Eingang der Bewerbung eine schriftliche Eingangsbestätigung. Diese bestätigt nur den Eingang der Unterlagen, gibt jedoch keine Auskunft über deren Vollständigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Vergabestelle erst nach dem Bewerbungsstichtag erfolgt. Unvollständige Unterlagen führen zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Dasselbe gilt für unbeglaubigte Nachweise, die aber in beglaubigter Form hätten eingereicht werden müssen.

Auswahlverfahren
Bewerben sich mehr Kandidaten als Ausbildungsplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe der Praktikantenplätze nach dem Prinzip der Bestenauswahl (Leistung und Eignung).
Für die Vergabe sind

  • der Notendurchschnitt für den 2. Prüfungsabschnitt
  • die Note für Lebensmittelrecht
  • die Note für Lebensmittelchemie

maßgeblich. Aus diesen 3 Noten wird eine Summe gebildet. Diese Summe kann durch
jeweils

  • 0,3 Bonuspunkte für Teilnahmenachweis an einer Vorlesung Qualitätsmanagement
  • 0,3 Bonuspunkte für Teilnahmenachweis an einer Vorlesung Verwaltungsrecht

vermindert werden. Anhand dieses Ergebnisses wird eine Reihenfolge aller Bewerber erstellt und die verfügbaren Ausbildungsplätze werden, beginnend beim Besten, vergeben. Der Platz für Wiederbewerber wird anhand einer separaten Bestenliste für Wiederbewerber nach gleichem Schema vergeben.

Abgelehnte Bewerber
Bewerber, die nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten eine schriftliche Absage. Abgelehnte Bewerber können sich wiederholt mit jeweils allen erforderlichen Unterlagen (inklusive Absage) bewerben.

nicht angenommene/ nicht angetretene Praktikumsplätze
Werden vergebene Ausbildungsplätze durch Absage vor Ausbildungsbeginn wieder frei, wird auf eine entsprechend angelegte Warteliste nach den gleichen Kriterien wie oben genannt zurückgegriffen.

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