Veterinärwesen

Das öffentliche Veterinärwesen ist Bestandteil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Grundlage ist das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 413), zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 96). Die Gesundheit und das Heilen stehen im Mittelpunkt des öffentlichen Veterinärwesens. Mensch und Tier stehen unter diesem Aspekt in einem sehr engen Bezug zueinander: Die Aufzucht gesunder Tiere ist Grundlage für die Produktion gesunder tierischer Lebensmittel. Dazwischen liegen zahlreiche Kontrollen und Überwachungen, um dem Verbraucher Sicherheit geben zu können. Dem öffentlichen Veterinärwesen kommt in all diesen Prozessen eine besondere Bedeutung und eine große Verantwortung zu.
Das Feld des öffentlichen Veterinärwesens ist weit gesteckt. Es umfasst unter anderem die Tierseuchenbekämpfung und Zoonosen, den gesundheitlichen Verbraucherschutz, die Lebensmittelhygiene, das tierärztliche Dispensierrecht, die Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Tieren, die Überwachung von Tierkliniken, Tierheimen und Tierkörperbeseitigungsanstalten und den Tierschutz. Die Behörden des öffentliche Veterinärwesen in Sachsen sind:
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als oberste Landesveterinärbehörde
- Landesdirektionen als Mittelbehörden
- Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen sowie mit anderen Personen des öffentlichen Rechts. Das sind zum Beispiel die Sächsische Tierseuchenkasse, der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen und die Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig.
