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Gesunde Sachsen

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Projekte, Partner, Logo

Auf der Grundlage der »Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe)« vom 25. April 2007 können Projekte und Initiativen gefördert werden, die dazu beitragen, Gesundheitsförderung und Prävention zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen zu entwickeln. Dabei wird besonderer Wert auf Angebote mit nachgewiesener Effektivität und Erprobung neuer Modelle im Zusammenhang mit Gesundheitszielen gelegt. 

Eine Förderung wird nur auf Antrag gewährt. 

Für überregionale und Modellprojekte sind der Förderantrag und der Projektsteckbrief Ihrer zuständigen Landesdirektion online auszufüllen und zu versenden. Nutzen Sie dafür bitte nachstehende Formulare. Parallel dazu sind beide ausgefüllten Antragsformulare auszudrucken und unterschrieben an die in den Anträgen angegebene Anschrift zu versenden.

Antragsvordrucke für regionale Projekte hält die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. (SLfG) in Dresden bereit.

Formulare für den Bereich der Landesdirektion Chemnitz

Formulare für den Bereich der Landesdirektion Dresden

Formulare für den Bereich der Landesdirektion Leipzig

Der für beide Projektarten (regionale, überregionale und Modellprojekte) auszufüllende Projektsteckbrief ist gleichzeitig auch Basis für die Beantragung des Logos GESUNDE.SACHSEN.DE (siehe Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Vergabe der Wort-/Bildmarke GESUNDE.SACHSEN.DE vom 2. März 2009, SächsABl. Nr. 17, S. 722 vom 23. April 2009).

Logo: Sächsischen Gesundheitsziele - GESUNDE.SACHSEN.DE

Gesunde.Sachsen.de - Partnerantrag

Alle Institutionen, Vereine, Firmen und weitere, die keine Fördermittel nach der oben genannten Richtlinie für ein Gesundheitsziel-Projekt erhalten, aber dennoch als »Partner« das Logo für sich und zur Unterstützung des sächsischen Gesundheitszieleprozesses nutzen wollen, können gemäß der genannten Bekanntmachung einen Gesunde.Sachsen.de-Partnerantrag stellen. Analog der oben genannten Formulare ist auch dieser Antrag online auszufüllen und zu versenden sowie parallel dazu ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zu übermitteln.

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© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz